Vom Rechtsanspruch zum Gunsterweis

Zur moralischen Ökonomie der Asylvergabepraxis im heutigen Europa

Der vorliegende Essay ist der Text einer Vorlesung, mit der am 3. Dezember 2015 im Einstein Forum in Potsdam das vom Hamburger Institut für Sozialforschung ausgerichtete 21. Berliner Colloquium zur Zeitgeschichte unter dem Titel “Humanitarian Ethics” eröffnet wurde.

Es ist mir eine große Freude und Ehre, heute Abend im Potsdamer Einstein Forum über Asyl und Flüchtlinge sprechen zu dürfen. Vor allem aus zwei Gründen freue ich mich besonders.1

Zum einen, weil Albert Einstein, dessen Namen Ihr Forum trägt, der erste ernannte Professor am Institute for Advanced Study in Princeton war und dort Schutz fand, als er vor der nationalsozialistischen Repression flüchtete. Ich selbst arbeite seit sechs Jahren in dieser Forschungseinrichtung, wo ich die School of Social Science leite. Albert Einstein verbindet mich also im doppelten Sinne mit Ihnen: beruflich, als Mitgründer derjenigen Institution, an der ich arbeite; aus intellektueller Sicht, da er selbst ein Flüchtling gewesen ist, wie all diejenigen, von denen ich Ihnen erzählen werde.

Zum anderen, weil Deutschland in den letzten Monaten mit seiner Willkommenskultur gegenüber Flüchtlingen zu einem Vorbild für Europa und die Welt geworden ist. Selbstverständlich sind mir Pegidas fremdenfeindliche und rassistische Reaktionen wohlbekannt, und auch den Widerstand vieler deutscher Politiker gegenüber dieser Politik unterschätze ich nicht. Aber der Mut und die Großzügigkeit, mit der die Asylsuchenden bisher aufgenommen wurden, sind außergewöhnlich, weshalb sie ausdrücklich zu würdigen sind. Ich begrüße die Offenheit, die Deutschland in dieser trüben Zeit bewiesen hat.

Seit den Pariser Anschlägen vom 13. November 2015, bei denen 130 Menschen ums Leben kamen und 350 verletzt wurden, wird es immer schwerer, in Europa nüchtern über Flüchtlingsfragen zu diskutieren. Anstatt im Terrorismus einen Grund für die Delegitimierung der aus Syrien und anderswoher zu uns kommenden Menschen auszumachen, in deren Reihen sich angeblich Dschihadisten verbergen, wird man den Tatsachen eher gerecht, wenn man in der Haltung der meisten europäischen Länder – mit Deutschland als prominentester Ausnahme – eine Instrumentalisierung des Terrors zur Legitimierung eines bereits vorher existierenden Misstrauens erkennt, einer nicht selten offenen Feindseligkeit jenen gegenüber, die auf der Flucht vor Verfolgung und Gewalt sind. Dabei sind die Anschläge von Paris – mit einer Ausnahme – nach gegenwärtigem Erkenntnisstand von Franzosen und Belgiern worden.

Refugee camp in Jordan.

Europäische Flüchtlingskrise? Im UNHCR-Flüchtlingslager Azraq inmitten der jordanischen Wüste leben nach UN-Angaben derzeit gut 28.000 Menschen, doch ist man hier auf bis zu 130 000 Flüchtlinge vorbereitet. Photo: Roderick Eime / UNHCR. Source: Flickr

Dementsprechend ist auch festzustellen, dass die sogenannte europäische Flüchtlingskrise die augenblickliche Situation nicht geschaffen, sondern lediglich aufgedeckt hat. Wir haben es nicht mit einer demografischen Krise, sondern mit einer Krise von Politik und Moral zu tun. Die Schätzungen der europäischen Grenzagentur “Frontex”, die ihre Zahlen bewusst in die Höhe treibt, indem sie die Flüchtlinge bei jedem Grenzübertritt von neuem zählt, also zum Beispiel bei der Einreise nach Griechenland und dann wieder in Ungarn, liegen vermutlich um rund ein Viertel zu hoch. Sie überdramatisieren den Zuzug, wie das im Übrigen auch die Bilder von hinter Grenzzäunen oder an wenigen überfüllten Übergängen wartenden Menschen tun. Tatsächlich machen die 500 000 bis 600 000 Zufluchtsuchenden, die in die EU eingereist sind, kaum mehr als ein Promille der Gesamtbevölkerung aus, während die sich im Libanon aufhaltenden Flüchtlinge einem Viertel der dortigen Bevölkerung entsprechen, im Verhältnis also 250-mal so viele sind. Es sei angemerkt, dass ihre Anzahl auch kaum über derjenigen der Flüchtlinge liegt, die Anfang der neunziger Jahre und im ersten Jahrzehnt des neuen Jahrtausends vor den Kriegen im früheren Jugoslawien, im Kosovo und in Afghanistan nach Westen flohen. In Frankreich wurden im ersten Halbjahr 2015 etwa so viele Asylsuchende registriert wie im selben Zeitraum 2014, und damit weniger als in den ersten sechs Monaten 2013. Ohne das Problem kleinreden zu wollen, gilt es zu begreifen, dass es in hohem Maß durch Äußerungen von Politikern in den Medien konstruiert wird.

In dieser Hinsicht ist zudem bemerkenswert, wie radikal sich binnen weniger Monate nicht nur das Image der Betroffenen, sondern selbst deren Benennung verändert hat. Anfangs wurden sie als Immigranten bezeichnet und für illegale und unerwünschte Ausländer gehalten. Kurz darauf nannte man sie, nicht zuletzt aufgrund des von den Medien verbreiteten Fotos eines ertrunkenen Kleinkinds (eines von rund 3000 Opfern, die im Jahr 2015 auf dem Weg von Afrika nach Europa ertrunken sind), Flüchtlinge, was ihnen gewisse Sympathien und mitfühlende Begrüßungsworte eintrug. In jüngster Zeit liegt nun der Schatten des Terrors über ihnen, weshalb man damit begonnen hat, sie als eine potenzielle Bedrohung wahrzunehmen. Diese Schwankungen der öffentlichen Wahrnehmung versinnbildlichen das allgemeinere Problem, um das es mir in diesem Vortrag geht: Die Tatsache nämlich, dass Flüchtlingsdebatten wie Asylvergabe einer permanenten Umdeutung und Neubewertung unterliegen, die aus Veränderungen in der Darstellung der Betroffenen und der Legitimität ihrer Ansprüche wenn nicht resultiert, so zumindest doch mit ihnen in Zusammenhang steht. Weniger die objektiven Lebenssituationen der Opfer von Verfolgung und Gewalt haben sich mit der Zeit verändert als vielmehr die bei der Einschätzung ihrer Situation mobilisierten Werte und Affekte. Um dieses Phänomen näher zu betrachten, möchte ich dem Konzept der moralischen Ökonomie eine neue Fassung geben.

Wie weithin bekannt, prägte der britische Historiker E. P. Thompson den Begriff der moral economy in seiner Monographie über die Entstehung der englischen Arbeiterklasse.2 Einige Jahre später hat er ihn durch seine Analyse der sogenannten Hungerkrawalle im England des 18. Jahrhunderts weiter präzisiert.3 Thompson zufolge korrespondiert der “moralischen Ökonomie” des Proletariats beziehungsweise der Bauernschaft ein Korpus von Normen und Pflichten, solidarischen Praktiken und Gerechtigkeitserwartungen, die in diesen Lebenswelten wirksam waren. Sie bildete für ihn den Gegensatz zur implizit amoralischen Ökonomie des Marktes. Dank der Arbeiten von James Scott über die Bauern Südostasiens4 fand sich der Begriff dann in die Politikwissenschaft und Kulturanthropologie exportiert. Vermutlich weniger bekannt ist der Umstand, dass Lorraine Daston ihn fast ein Vierteljahrhundert später für ihre Untersuchung der wissenschaftlichen Welt des 17. Jahrhunderts wiederentdeckte:5 Die moralische Ökonomie der Wissenschaften ist ihr zufolge ein Gewebe von Werten und Affekten, das Ethos wie Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unterfüttert. Dastons Neubestimmung des Begriffs übte einigen Einfluss auf die Wissenschaftssoziologie und die medizinische Anthropologie aus. Während “Ökonomie” der entscheidende Begriffsbestandteil für Thompson war, lag die Betonung bei Daston jedoch auf “Moral”. Freilich gingen beide davon aus, dass moralische Ökonomien zu den Charakteristika einer gegebenen Welt (die der Bauern beziehungsweise der Wissenschaft) gehören, was zwei Implikationen hat: Erstens wird so etwas wie eine bestimmte Kultur ins Auge gefasst (eine ökonomische bei den Bauern, eine intellektuelle bei den Forschern), zweitens ein vergleichsweise stabiler, über Jahrhunderte tradierter normativer Wertekanon.

Nun habe ich, um einerseits kulturalistische Voreingenommenheiten zu vermeiden, andererseits eine eher dynamische Perspektive zu erschließen, schon vor ein paar Jahren vorgeschlagen, die klassische Definition der politischen Ökonomie, wie sie Jean-Baptiste Say im frühen 19. Jahrhundert formuliert hat,6 ins Spiel zu bringen. Unter moralischen Ökonomien kann man dann die Produktion, Zirkulation und Aneignung von Normen und Pflichten, Werten und Affekten verstehen, die im Hinblick auf bestimmte Problematiken einer gegebenen Gesellschaft zu einem gegebenen Zeitpunkt stattfindet.7 Dabei nimmt “Problematik” auf alles Bezug, was innerhalb einer Gesellschaft problematisiert wird. Gemeint ist mithin die Art und Weise, in der etwas als ein Problem gefasst, angesprochen und gedeutet wird.8 Unter
diesem Blickwinkel würde man folglich nicht mehr von der moralischen Ökonomie einer sozialen Gruppe oder einer Aktivität sprechen, sondern von derjenigen eines gesellschaftlichen Problemfeldes – also etwa von moralischen Ökonomien des Kindesmissbrauches, Strafvollzuges, der Einwanderung oder, wie in unserem Falle, der Asylvergabe.

Im Folgenden möchte ich Flucht und Asyl durch das Prisma einer so verstandenen moralischen Ökonomie betrachten und mich dabei auf die Ergebnisse von Forschungsprojekten stützen, die ich in den vergangenen zehn Jahren in Frankreich, in jüngerer Zeit auch in Südafrika durchgeführt habe.

Gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 gilt als Flüchtling jede Person, die “aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will” (UNHCR 2011).9 Wie häufig übersehen wird, bezieht sich diese Konvention lediglich auf Flucht “infolge von Ereignissen, die vor dem 1. Januar 1951 eingetreten sind” – sie galt mithin ausschließlich für Europäer, die infolge der Geschehnisse des Zweiten Weltkriegs ohne staatlichen Schutz waren. Erst 1967 wurde dieses Schutzversprechen mit dem New Yorker “Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge” – “[i]n der Erwägung, dass es wünschenswert ist, allen Flüchtlingen im Sinne des Abkommens unabhängig von dem Stichtag des 1. Januar 1951 die gleiche Rechtsstellung zu gewähren” – auf alle Menschen ausgeweitet, die Flüchtlinge gemäß der Definition sind. Doch nahm dieses globale Asylrecht, trotz seiner Zielrichtung auf eine Gleichbehandlung aller Opfer, alsbald zutiefst asymmetrische und ungleiche Züge an. Schematisch ausgedrückt führte es in der Konsequenz dazu, dass es im Süden Flüchtlinge, im Norden hingegen Asylsuchende gibt. Damit kommt nicht bloß ein Unterschied im Vokabular oder des Status zum Ausdruck, vielmehr handelt es sich um eine Differenz der Anerkennungspolitik.

Wir haben es mit zwei äußerst unterschiedlichen Konstellationen zu tun. Im einen Fall sind da, vor allem auf der Südhälfte des Globus, Männer und Frauen, die vor Gewalttätigkeiten in ein Nachbarland geflohen sind und dort zumeist in Lagern zusammengeführt werden. In dieser Lage befinden sich Hunderttausende Flüchtlinge, die etwa aus Afghanistan in den Iran und nach Pakistan, aus Syrien nach Jordanien und in die Türkei oder aus Somalia nach Kenia geflohen sind. Die zweite Konstellation, meist auf der Nordhalbkugel anzutreffen, betrifft Menschen, die versuchen, auf administrativem Wege in den Genuss des Schutzes durch westeuropäische oder nordamerikanische Staaten zu kommen. In dieser Lage befinden sich Zehntausende Asylsuchende in Frankreich, Großbritannien und Deutschland (die weltweit höchste Zahl von Asylsuchenden findet man allerdings in Südafrika: etwa ein Viertel der Gesamtzahl, mehr als in der gesamten Europäischen Union). Im ersten Fall gelten die Betroffenen kollektiv als “Flüchtlinge”, weil lediglich anerkannt wird, dass sie vor Krieg oder Repression geflohen sind. Im zweiten Fall hingegen handelt es sich um individuell zu beurteilende Asylsuchende, die eine Prüfungsprozedur durchlaufen, an deren Ende eine Minderheit von ihnen Asyl erhält. Daneben gibt es freilich noch eine dritte Möglichkeit, nämlich die Umsiedlung in wohlhabende Länder wie die USA, Kanada oder Australien. Diese Staaten selektieren die Insassen von Lagern auf der Südhalbkugel anhand bestimmter Quoten sowie festgelegter Kriterien und autorisieren deren Einwanderung, wodurch so etwas wie ein Markt für Mitgefühl entsteht. Im Blick auf die augenblickliche Situation sollte dieses dreiteilige Schema allerdings noch weiter ausdifferenziert werden: So finden sich prekäre Ansiedlungen, die Flüchtlingslagern gleichkommen, heute nicht nur in Afrika und Asien, sondern auch in Europa, etwa in der Nähe von Calais im Norden Frankreichs, wo 6000 Menschen unter entsetzlichen Bedingungen leben müssen.

Wie in den meisten europäischen Ländern setzt auch in Frankreich die Anerkennung als Asylant eine Prüfung des Einzelfalls voraus. Zwei Institutionen führen das entsprechende Anerkennungsverfahren durch, einerseits der OFPRA (Office français de protection des réfugiés et apatrides, Französische Behörde zum Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen), dessen Prüfer die Ansprüche zunächst beurteilen, andererseits die CNDA (Court nationale du droit d’asile, Nationaler Asylrechtsgerichtshof), an der Richter über die Widersprüche zurückgewiesener Asylbewerber befinden.

Vor dem Hintergrund dessen, was wir über die geopolitischen Folgen von Krieg und Unterdrückung wissen, könnte die Prüfung, ob eine “begründete Furcht vor Verfolgung” vorliegt, ein relativ unkomplizierter Prozess auf Grundlage der Berichte des Asylsuchenden und der von ihm vorgelegten Dokumente sein. Innerhalb eines solchen Verfahrens würde die Erzählung über das Vorgefallene (die erlittene Gewalt oder Bedrohung), gestützt auf materielle Indizien (Pass oder Ausweis zum Beleg von Herkunft und Staatsangehörigkeit, Zeitungsmeldungen und Gerichtsunterlagen, medizinische und psychologische Gutachten), die hinreichende Wahrscheinlichkeit weiterer Verfolgung bei einer etwaigen Rückkehr des Antragstellers in sein Herkunftsland belegen. Allerdings besteht immer auch die Möglichkeit, dass der Antragsteller lügt und dass die von ihm vorgelegten Dokumente Fälschungen sind. Die Prüfung seines Asylantrags erfordert daher eine Überprüfung der Wahrhaftigkeit seiner Aussagen.

Theoretisch stützt sich eine Ermittlung dieser Wahrheit auf zwei Quellen, nämlich auf objektive Wahrhaftigkeit und subjektive Glaubwürdigkeit.10 Dabei verlangt Wahrhaftigkeit eine objektive Korrespondenz zwischen den vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen und den Kenntnissen oder Annahmen der Beamten beziehungsweise Richter über die Situation in dessen Herkunftsland. Glaubwürdigkeit verlangt demgegenüber Kohärenz des vorgetragenen Sachverhalts mit der Person des Antragstellers, die sich ihrerseits aus seinem Verhalten während der Befragung im OFPRA oder der Anhörung vor der CNDA erschließen lässt. Freilich sind Wahrhaftigkeit wie Glaubwürdigkeit stets nur schwer zu beurteilen. Eine Erzählung als wahr und einen Menschen als vertrauenswürdig einzuschätzen, setzt in jedem Fall ein gewisses Maß an Zutrauen voraus. Nun besteht die auffälligste Entwicklung innerhalb der Asylpolitik während der zurückliegenden Jahrzehnte jedoch darin, dass sich Vertrauen in Misstrauen verkehrt hat.11 Noch Mitte der siebziger Jahre, damals erhielten mehr als neun von zehn Antragstellern Asyl, überwog offenbar das Vertrauen. Hingegen scheint etwa um das Jahr 2005
herum der Zweifel die Oberhand gewonnen zu haben, wurde doch kaum zwei von zehn Antragstellern noch der Flüchtlingsstatus zuerkannt.12 Mit einiger Verwunderung hatte ich bei meinen ethnografischen Untersuchungen an einem französischen Strafgericht und am nationalen Asylgerichtshof zur Kenntnis zu nehmen, wie fundamental sich die Prinzipien unterscheiden, die an diesen beiden Institution die Rechtsprechung dominieren. Während für jeden Angeklagten die Unschuldsvermutung solange gilt, bis ihm ein Vergehen tatsächlich nachgewiesen ist, wird das mutmaßliche Opfer von Verfolgung so lange der Lüge verdächtigt, bis man seine Glaubwürdigkeit für erwiesen hält. Vor einem Strafgericht sind die Funktion von Richter und Staatsanwalt klar getrennt. Am Asylgerichtshof jedoch agieren die Beamten bei der Anhörung als Staatsanwälte und bei der Beratung als Richter. Hatte man vor vierzig Jahren unter dem Martyrium der Wahrheitsfindung, das den Flüchtlingen in Sachen persönlicher Glaubwürdigkeit zugemutet wird, aber noch so gut wie jedem Antragsteller Asyl zugesprochen, werden die meisten von ihnen heutzutage abgewiesen.

Wie lässt sich diese Entwicklung erklären? Inwiefern unterscheiden sich die “Boatpeople”, die in den siebziger Jahren aus Vietnam kamen, von den somalischen Bootsflüchtlingen der Gegenwart? Warum haben wir Erstere aus den Wassern gerettet und bei uns willkommen geheißen, während wir Letztere ertrinken lassen?

Die offizielle Erklärung für diesen Wandel ist die folgende: Mitte der siebziger Jahre beschloss die französische Regierung angesichts einer zumal unter ungelernten Arbeitern ansteigenden Arbeitslosigkeit, die sich einer Restrukturierung des industriellen Sektors und der sogenannten Ölkrise verdankte, die Grenzen für Arbeitsmigranten zu schließen. Der Beschluss führte dazu, dass viele Neuankömmlinge Asyl beantragten, weil ihnen dieses Vorgehen der aussichtsreichste Weg zu sein schien, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen. Der Anstieg des jährlichen Zuzugs von Asylbewerbern von etwa 2000 Menschen Anfang der siebziger Jahre auf rund 50 000 zu Beginn dieses Jahrtausends führte dazu, dass die Behörden bei der Prüfung der Anträge strenger vorgingen, um legitime Ansprüche von illegitimen zu unterscheiden – deren Urheber dann bestenfalls “Wirtschaftsflüchtlinge”, schlimmstenfalls “Asylschwindler” genannt werden. Die Aufdeckung einzelner Fälle von “Asylbetrug”, die in den achtziger Jahren für große mediale Aufmerksamkeit sorgten, schien dieser Erklärung recht zu geben, obwohl eine systematische Untersuchung der Fingerabdrücke von Asylsuchenden ergab, dass lediglich drei Prozent unwahre Angaben gemacht hatten.13 So ergibt sich der Rückgang der Anerkennungsquoten den Behörden zufolge keineswegs aus einer zunehmend restriktiven Politik, sondern aus dem Faktum, dass immer mehr Flüchtlinge versuchten, vom liberalen Asylrecht zu profitieren. Doch laboriert diese offizielle Erklärung für den Rückgang der Anerkennungsquoten an zwei wesentlichen Fehlern, die sowohl die Situation vor als auch die Entwicklung seit der Schließung der Grenzen für Arbeitsmigranten betreffen.

Zum einen verdankte sich die vermeintlich großzügige Haltung westlicher Länder in den beiden Dekaden nach Ratifizierung der Genfer Konvention zwei konvergierenden historischen Umständen: dem mit dem Wiederaufbau der europäischen Länder nach dem Zweiten Weltkrieg verbundenen Wirtschaftswachstum, das einen erhöhten Bedarf an Arbeitskräften zur Folge hatte, und der durch den Kalten Krieg verursachten politischen Spannung, die eine Aufnahme von Flüchtlingen aus kommunistisch regierten Ländern begünstigte. Angesichts dieser Entwicklungen hieß man Flüchtlinge willkommen, erkannte Arbeitsverträge als Aufenthaltsberechtigung an und ersparte ihnen die Mühlen der Asylbürokratie; tatsächlich stellten die meisten potenziellen Asylbewerber damals nicht einmal einen Antrag.14 Als die Aufnahme von Arbeitsmigranten dann eingeschränkt wurde, schlugen viele von ihnen logischerweise den Weg über einen Asylantrag ein. Daher ist es zwar wahrscheinlich, dass in der zweiten Hälfte der siebziger Jahre so mancher Arbeitsimmigrant zum Asylsuchenden wurde, gewiss ist aber auch, dass sich die meisten Opfer von Verfolgungen bis dahin mit Arbeitsverträgen zufriedengegeben und auf ihre Anerkennung als Asylanten verzichtet hatten.

Zum anderen korreliert, im Gegensatz zu dem, was die offiziellen Verlautbarungen unterstellen, die Entwicklung der Liberalität der für die Asylvergabe zuständigen Institutionen keineswegs mit den Schwankungen der Antragszahlen. Vielmehr ist, abgesehen von temporären Ausreißern, die Zulassungsquote seit 1976 regelmäßig gesunken. Wäre die Härte der behördlichen Entscheidungen eine Folge des wachsenden Zuzugs von Arbeitsmigranten, die sich in täuschender Absicht als Asylsuchende ausgeben, hätten die Prüfungen erst mit zunehmender Antragszahl strenger ausfallen müssen. Tatsächlich jedoch sank die Anerkennungsquote auch bei etwa gleichbleibenden Antragszahlen zwischen 1976 und 1996 ebenso wie zwischen 1986 und 2006 auf ein Fünftel des früheren Werts. So wurden Anfang der achtziger Jahre, als die Zahl der jährlichen Anträge bei rund 20 000 lag, je etwa 15 000 positiv beschieden. Ende der neunziger Jahre waren es, bei ähnlichen Antragszahlen, weniger als 5000. Es handelt sich in der Tat also um einen manifesten Rückgang, nicht nur prozentual, sondern auch in absoluten Zahlen. Dass dem ein simpler Transfer von Wirtschaftsmigranten in die Gruppe der Asylsuchenden zugrunde liegt, ist daher höchst unwahrscheinlich.

Zusammenfassend ist zu konstatieren, dass der Rückgang der Anerkennungsquoten vor allem auf einen Wandel der Politik verweist, der für eine strengere Prüfung der Berichte und Dokumente der Antragsteller gesorgt hat.15Dass die Behörden selektiver vorgehen, liegt also nicht daran, dass es mehr “falsche” Flüchtlinge gäbe, im Gegenteil: Weil die Behörden selektiver vorgehen, werden mehr Asylbewerber abgelehnt und zu falschen Flüchtlingen erklärt. Warum ist das so? Im Allgemeinen beschränkt man sich bei der Interpretation dieses Sachverhalts auf die Feststellung, Asylsuchende würden im Zuge verschärfter Einwanderungsbedingungen zunehmend mit unerwünschten Migranten gleichgesetzt. Das trifft sicherlich zu, doch ergibt sich diese Verwechslung keinesfalls von selbst. Vielmehr wurden die moralischen Grundlagen dieser gesellschaftlichen Entwicklung durch einen radikalen Wandel der öffentlichen Wahrnehmung von Asylsuchenden geschaffen, der sowohl auf die ihnen entgegengebrachten Affekte wie die Bewertung ihrer Ansprüche durchschlug.

In den auf die Ratifizierung der Genfer Flüchtlingskonvention folgenden Jahren bestimmten vor allem zwei Gruppen von Flüchtlingen das Bild: zunächst die Überlebenden der Lager des Zweiten Weltkriegs, dann die Opfer kommunistischer Regime in Osteuropa. Mitgefühl (mit Ersteren) und Respekt (gegenüber Letzteren) waren die dominanten moralischen Empfindungen. Doch waren diesem Mitgefühl und Respekt, wie bereits angedeutet, praktische Erwägungen durchaus nicht fremd. Es gab einen Mangel an Arbeitskräften und vor der Kulisse des aufkommenden Kalten Kriegs auch ideologische Motive. Insofern konvergierten zu diesem Zeitpunkt Humanitarismus und Realpolitik. Auch sollte nicht vergessen werden, dass sich der Schutz durch die Genfer Konvention bis zur 1967 erfolgten Ratifizierung des New Yorker “Protokolls” ausschließlich auf Europäer erstreckte. Das zunächst verwendete Konstrukt des Anderen schloss Angehörige anderer Rassen aus, was sich erst ändern sollte, als Asylsuchende aus der südlichen Hemisphäre in den Norden kamen.

Zwanzig Jahre nach Genf stießen, trotz der bereits erfolgten Schließung der Grenzen für Arbeitsmigranten, zwei Gruppen von Asylsuchenden auf besonderes Mitgefühl: die chilenischen Widerstandskämpfer, die 1973 nach dem Staatsstreich vor der Diktatur General Pinochets flohen, und die “Boatpeople”, die der kommunistischen Unterdrückung in Vietnam nach dem Fall Saigons 1975 zu entkommen suchten. In die Sympathie, die Regierung und Bevölkerung ihnen entgegenbrachten, mischte sich bei ersteren Bewunderung, bei letzteren Mitleid. Bezeichnenderweise bekundeten Politiker aller Parteien ihre Solidarität. Dass in dieser Dekade weder die Drosselung der Arbeitsmigration noch die Verzehnfachung der Asylbewerberzahl derartige Bekundungen von Liberalität und Offenheit verhindert haben, ist hervorzuheben. Obwohl man damals bereits begann, Einwanderung als eine Gefahr für die Wirtschaft und innere Sicherheit zu betrachten, blieb das moralische Erscheinungsbild des Flüchtlings positiv. Die Selbstdarstellungen von Zufluchtsuchenden wurden selten unter Verdacht gestellt, ihre Dokumente in aller Regel nicht angezweifelt. Vor dem Hintergrund des abflauenden Kalten Kriegs war Frankreich wie den meisten anderen europäischen Ländern daran gelegen, einen Raum zu garantieren, in dem, anders als unter den kommunistischen Regimen Osteuropas und den Diktaturen Südamerikas, die Menschenrechte Geltung hatten.

Seit den achtziger Jahren hat sich die Haltung der französischen Behörden jedoch ins Gegenteil verkehrt. Auch die nationalen und internationalen Rahmenbedingungen haben sich seither verändert. Auf der internationalen Bühne markierte der Fall der Berliner Mauer das Ende der Teilung von Ost und West, das Europa des Schengener Abkommens sorgte sich zunehmend um den Schutz seiner Außengrenzen, gegenüber Flüchtlingen aus dem globalen Süden kamen xenophobe Affekte auf. Die nationalen Asylpolitiken wurden in die Einwanderungsprogramme der Europäischen Union integriert. Auf nationaler Ebene rückten die steigende Arbeitslosigkeit und das Aufkommen von Parteien der äußersten Rechten die Einwanderungsfrage ins Zentrum öffentlicher Debatten. Rassistisch motivierte Strafta ten stiegen erheblich an. 1983 kam es zum historischen “Marche pour l’ègalité et contre le racisme” von Marseille nach Paris, wo mehr als 100 000 Menschen an der Abschlussdemonstration teilnahmen. Dennoch setzten französische Politiker Asylsuchende weiterhin mit illegalen Ausländern gleich. In diesem neuen Kontext verschlechterte sich das Image der Asylbewerber. Ihren Anträgen begegnete man nunmehr mit Argwohn, jedes ihrer Worte geriet unter Täuschungsverdacht. Trotz allem, was man über die Verfolgung von Tschetschenen in Russland, Tamilen in Sri Lanka oder Fur im Sudan wusste, stießen die Angehörigen dieser Volksgruppen nur noch selten auf Mitgefühl, und der Anteil derer, denen der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, sank auf knapp über zehn Prozent. Selbst Bürgern Haitis, deren Heimatland chronisch unter politisch motivierten Gewalttaten litt und 2001 überdies von einem Erdbeben verheert worden war, oder der Demokratischen Republik Kongo, wo ein Bürgerkrieg mit geschätzt drei Millionen Toten wütete, brachte man nicht mehr dieselbe Empathie entgegen wie denen, die in der Vergangenheit aus vergleichbar traurigen Umständen geflohen waren. Misstrauen und Argwohn verhinderten, dass öffentliches Mitgefühl in größerem Umfang aufkam.16 Das moralische Image der Asylanten schien nun unrettbar verdorben.

Doch sind Moralökonomien in aller Regel nicht homogen. Während die überkommenen politischen, religiösen und ethnischen Asylgründe zunehmend in Misskredit gerieten, entzogen sich zwei neugeschaffene Kategorien von Flüchtlingen der moralischen Degradierung: Mädchen, denen bei der Rückkehr in ihr Herkunftsland eine Genitalverstümmelung drohte, einschließlich ihrer Eltern; sowie Männer und Frauen, die angaben, aufgrund ihrer sexuellen Neigungen verfolgt worden zu sein. In beiden Fällen lieferte die “Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe”, wie der juristisch vage Passus in Artikel 33 der Genfer Konvention lautet, den einschlägigen Asylgrund. Die Genitalverstümmelung bei Frauen wurde durch eine Reihe von Entscheidungen des französischen Asylgerichtshofs, der die Schutzbedürftigkeit der Mädchen 1991 anerkannte und 2001 auch deren Eltern einschloss, als legitimer Asylgrund anerkannt.17 Dadurch stieg im ersten Jahrzehnt nach der Jahrtausendwende die Anerkennungsquote von Flüchtlingen aus Mali von 0,1 Prozent auf 75 Prozent. Obwohl das Land zu der Zeit eines der friedlichsten und demokratischsten auf dem afrikanischen Kontinent war, wiesen Flüchtlinge von dort infolge der neuen Rechtsprechung die höchsten Anerkennungsquoten in Frankreich auf – zwölf- beziehungsweise fünfundsiebzigmal höher als die von Flüchtlingen aus der Türkei beziehungsweise Bangladesch, die als Mitglieder der Kurdischen Arbeiterpartei PKK beziehungsweise der Awami-Liga Opfer politisch motivierter Gewalttaten waren. Auf den neuen Asylgrund beriefen sich vor allem Menschen aus muslimischen Ländern Westafrikas.

Homosexualität ist als Asylgrund seit 1999 anerkannt – nachdem der erste Kläger, der die in seinem Herkunftsland herrschende Homophobie als Fluchtursache angeführt hatte, sechs Jahre zuvor noch abgewiesen worden war.18 Da sie analog zur Verfolgung aufgrund politischer Überzeugungen konstruiert ist, setzt auch die Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe voraus, dass der oder die Verfolgte seine beziehungsweise ihre Homosexualität bekennt und ihr in seinem beziehungsweise ihrem Verhalten konkreten Ausdruck verleiht. Die meisten Antragsteller dieser Gruppe kommen aus muslimischen Ländern Nordafrikas, des Mittleren Ostens und Zentralasiens.

Beide sozialen Gruppen – von physischer Verstümmelung bedrohte Mädchen und ihre Eltern einerseits, Schwule und Lesben andererseits – profitieren in Frankreich von einer besonderen Liberalität der Asylbehörden, insbesondere im Vergleich zur Gruppe der aus politischen, religiösen oder ethnischen Gründen Verfolgten. Gerichtliche Anhörungen Ersterer finden oft unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und umfassen nur wenige Fragen, während Letztere zumeist langen und aufreibenden Befragungen ausgesetzt sind, die zudem weit seltener zu einer für sie günstigen Entscheidung führen. Aufgrund dieser Neuvermessung der Grenzen des Asylrechts hat ein Asylsuchender derzeit eine signifikant höhere Chance auf Anerkennung, wenn er behauptet, seiner Tochter drohe eine rituelle Genitalverstümmelung, als wenn er versichert, er laufe Gefahr, als Oppositioneller umgebracht zu werden, und wenn er behauptet, wegen seiner Homosexualität verfolgt zu werden, als wenn er versichert, einer unterdrückten ethnischen Minderheit anzugehören.

Diese rechtliche Würdigung von Lebensumständen, in der sexuelle und Genderaspekte zum Nachteil herkömmlicher Formen von Unterdrückung privilegiert werden, signalisiert eine signifikante Verschiebung in der moralischen Hierarchie. Gewissen Menschenrechtsverstößen wird eindeutig größere Bedeutung beigemessen als anderen. Unsere Fürsorge konzentriert sich zunehmend auf Flüchtlinge, die einer Verfolgung im Intimbereich ausgesetzt sind, was insofern ein neues Feld für die Begründung von Asylansprüchen eröffnet, als deren mit politischer, religiöser und ethnischer Unterdrückung begründete Legitimität schwindet. Tatsächlich wurden Asylgründe wie Genitalverstümmelung, Zwangsheirat, politisch motivierte Vergewaltigung, Zwangsprostitution und Homophobie im Zuge einer umfassenderen internationalen Auseinandersetzung mit Diskriminierung aufgrund von Sexualität und Gender etabliert. Ein derartiges Eintreten für Genderfragen und sexuelle Demokratie Dazu É. Fassin, "National Identities and Transnational Intimacies. Sexual Democracy and the Politics of Democracy in Europe", in: Public Culture 22 (3), 2010, S. 507-29. sollte freilich nicht von dem Schauplatz isoliert werden, auf dem sich die westlichen Länder, Frankreich zumal, als Verteidiger universeller Werte präsentieren – nicht zuletzt mit normativen Überzeugungen wie Gleichheit und Laizismus. Faktisch verwandelt sich der “Kampf der Kulturen” zu einer Konfrontation, in der es, insbesondere im Fall des Islam, um Fragen der Sexualität und der Geschlechteridentität geht.

Die Großzügigkeit, mit der Frauen und Homosexuellen Schutz vor Verfolgung geboten wird, bewirkt zweierlei: Zum einen spitzt sie die Repräsentation der Fremden als unzivilisierte und nichtdemokratische Andere zu. Zweifellos ist die Verstümmelung weiblicher Genitalien barbarisch und Homophobie schändlich. Afrikaner, die Erstere praktizieren, führen mithin ihre Rückständigkeit vor Augen. Und Muslime, die Letztere an den Tag legen, dokumentieren einmal mehr ihre Intoleranz. Zweitens unterstreicht das großzügige Schutzangebot die Liberalität des Westens als des Advokaten von Frauenrechten und sexueller Demokratie, während es zugleich die Aufmerksamkeit vom dramatischen Rückgang der Anerkennung von Asylgesuchen aus rassischen, ethnischen, religiösen oder politischen Gründen Verfolgter ablenkt – und ganz allgemein von der zunehmend abweisenden und feindseligen Haltung, mit der die Regierungen den Migranten begegnet. Dieser ausgesprochen doppelbödigen Kombination von Abwertung der Anderen und Huldigung “unserer” Werte entspricht im Feld des Asylrechts dem, was Éric Fassin als “Sexualpolitik des Franzosentums” bezeichnet hat.19

Weit entfernt davon, die vielfältigen Varianten und Widersprüche bei der konkreten Umsetzung des Asylrechts als Zeichen von dessen Schwächung zu betrachten, zeigen sich die Verantwortlichen davon überzeugt, es dank ihres Vorgehens zu stärken. Während die Analyse öffentlicher Diskurse, die Überprüfung von Anerkennungsstatistiken und die Beobachtung aggressiver Befragungen von Asylbewerbern bei Anhörungen für einen fortschreitenden Niedergang der Ideale der Genfer Konvention sprechen, ist nach Ansicht der Beamten und Richter genau das Gegenteil der Fall: Sie sind zutiefst davon überzeugt, sie mit aller Leidenschaft zu verteidigen. Je misstrauischer sie auf die Antragsteller und die von ihnen beigebrachten Belege für eine begründete Furcht vor Verfolgung reagieren, umso größeres moralisches Gewicht gewinnt das abstrakte Prinzip des Rechts auf Asyl.20 Der hohe Anteil von Ablehnungen bringt sie nicht dazu, nach der Wirksamkeit des Schutzversprechens zu fragen, das die Genfer Konvention kodifiziert, sondern bekräftigt in ihren Augen nur dessen Vorzüge. Je mehr man den Asylsuchenden misstraut, desto wertvoller und erhabener erscheint das Recht auf Asyl an sich. Je seltener der Flüchtlingsstatus zuerkannt wird, desto kostbarer wird er. Dieser merkwürdige Rechtfertigungsmechanismus ist darum besonders effektiv, weil er sowohl den Wert des Asyls an sich als auch die Verdienste derer herausstreicht, die für die Arbeit der Selektion zuständig sind. Mehrmals habe ich miterlebt, dass gerade Vertreter des UN-Flüchtlingskommissariats die inquisitorischsten Fragen stellten und am striktesten auf einer Ablehnung von Asylansprüchen beharrten. So könnte ausgerechnet die Institution, welche beauftragt ist, die Rechte von Flüchtlingen zu schützen, zu der Einrichtung werden, die den Rechtsstatus eines Flüchtlings immer unzugänglicher macht.

Daher stellt sich die Frage, welche Erklärung die Verantwortlichen dafür haben, dass sie vor nicht allzu langer Zeit nahezu jeden Antrag aus guten Gründen bewilligten, und es heute schlicht hinnehmen, dass die meisten Anträge verworfen werden. Den Gesprächen zufolge, die wir mit Prüfern und vor allem langjährigen Richtern am Asylgerichtshof geführt haben, besteht die einzige moralisch erträgliche Auflösung dieses Widerspruchs darin, eine Trennung vorzunehmen, also einerseits das Asylrecht hochzuhalten und andererseits diejenigen abzuwerten, die es für sich beanspruchen. Durch das Verfahren der Selektion von Flüchtlingen ist Asyl zu einem knappen Gut geworden. Um diese Knappheit zu erzeugen, muss die zuständige Institution das entsprechende Gut nach Maßgabe von Grundsätzen zuteilen, die denen einer “tragischen Wahl” entsprechen. Es geht, mit anderen Worten, um die Allokation eines Guts, dessen Besitz oder Nichtbesitz über das Leben der betroffenen Individuen entscheidet.21 In unserem Fall ist der Flüchtlingsstatus das Gut, das für die Antragsteller von buchstäblich vitaler Bedeutung ist, weil es den Zugang zu sozialen Rechten gewährt, während seine Nichtzuerkennung unmittelbar existenzbedrohend sein kann. Darüber sind sich Prüfer und Richter durchaus im Klaren, weshalb sie das Asylrecht als ein abstraktes Prinzip verteidigen, dessen konkrete Realität sich in den Flüchtlingen verkörpert. Und dann suchen sie beides, die Reinheit des Prinzips wie seine Verkörperungen in der Wirklichkeit, vor dem zu schützen, was sich in ihren Augen als Betrug und Missbrauch darstellt.

Die Hunderttausende, die, aus Afrika und dem Mittleren Osten kommend, auf der Suche nach einer Zuflucht das Mittelmeer überqueren, sind keineswegs Auslöser einer “Flüchtlingskrise”, wie sie gemeinhin genannt wird: Vielmehr haben sie lediglich ein seit mehreren Jahrzehnten existierendes Problem aufgedeckt, das heißt den fortschreitenden Rückzug der europäischen Länder aus ihren Verpflichtungen gegenüber der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 enthüllt. Um die gegenwärtige Situation richtig zu verstehen, müssen wir uns mit zwei unterschiedlichen Logiken befassen, deren Zusammenwirken sich an der Lage in Frankreich, die stellvertretend für die in ganz Europa steht, ablesen lässt.

Die erste Logik ergibt sich aus der politischen Ökonomie der Einwanderungspolitik. In den sogenannten “Trente Glorieuses”, den dreißig Jahren stabilen Wirtschaftswachstums nach Ende des Zweiten Weltkriegs, hat man die Arbeitsmigration ermutigt, weil der Wiederaufbau des vom Krieg schwer in Mitleidenschaft gezogenen Landes zusätzliche Arbeitskräfte forderte. Die oft unter ärmlichen Bedingungen in Wohnheimen oder Slums am Rand der Städte lebenden Migranten wurden in Landwirtschaft wie Industrie hemmungslos ausgebeutet. Zwischen 1954 und 1974 verdoppelte sich der Ausländeranteil an der Bevölkerung, insbesondere durch Spanier und Portugiesen, die vor Armut und Diktatur in ihren Heimatländern flohen. Die Unterscheidung zwischen Wirtschaftsmigranten und Asylsuchenden spielte damals für die Behörden keine besondere Rolle. Mitte der fünfziger Jahre war jeder vierte in Frankreich lebende Ausländer ein Flüchtling: 420 000 von 1,5 Millionen. Mit der sogenannten Wirtschaftskrise und der Schließung der Grenzen veränderte sich die Situation jedoch von Grund auf. Plötzlich waren Migranten unerwünscht. Ungeachtet ihrer jeweiligen persönlichen und familiären Situation ergriff man zunehmend drakonische Maßnahmen, um die Einreise und selbst die Verlängerung bereits erteilter Aufenthaltserlaubnisse zu erschweren. Bald wurde die wachsende Zahl der Asylsuchenden als Bedrohung empfunden, umso mehr, als viele von ihnen aus der Dritten Welt kamen, vor allem vom afrikanischen Kontinent, der unter Dürren, Armut und Kriegen litt. Da sie als Arbeitskräfte nicht mehr gebraucht wurden, waren sie jetzt suspekt. Dreißig Jahre lang hatte man sie pauschal als Wirtschaftsmigranten willkommen geheißen – nun wurde ihnen paradoxerweise genau das vorgeworfen, nämlich lediglich Wirtschaftsmigranten zu sein. Heute machen Flüchtlinge weniger als 5 Prozent der in Frankreich lebenden Ausländer aus: 170 000 von 3,9 Millionen.

Die zweite Logik betrifft die moralische Ökonomie des Asyls. Hier geht es nicht um die Erzeugung von Wohlstand, sondern um die Produktion moralischer Normen und Gefühle. Während der Jahrzehnte des Wirtschaftswachstums wurden die juristischen Normen der Genfer Flüchtlingskonvention großzügig ausgelegt und die moralischen Empfindungen gegenüber Flüchtlingen changierten zwischen Mitleid und Bewunderung, je nachdem, ob sie als Opfer oder Helden angesehen werden konnten. In dem Maße, wie die Einwanderungsgesetze strikter angewandt wurden, stieg das Misstrauen zur neuen affektiven Norm auf, was eine dramatische Umkehr der Beweislasten zur Folge hatte: Durften sich die Antragsteller zuvor darauf verlassen, im Zweifelsfall werde zu ihren Gunsten entschieden, hatten sie die Legitimität ihres Anspruchs nun über jeden begründeten Zweifel hinaus zu beweisen. Jetzt wurden bestenfalls Gleichgültigkeit, schlimmstenfalls Feindseligkeit zu den vorherrschenden moralischen Empfindungen, während sich das verbliebene Mitgefühl auf spezifische Asylgründe richtete, vor allem solche, die mit sexueller Orientierung und Genderaspekten zusammenhingen. Nachdem die Migranten keinen Wert für die Wirtschaft mehr hatten, verloren sie zunehmend auch ihren moralischen Wert. Unversehens wurden sie als illegale Einwanderer wahrgenommen, ihnen mithin derjenige Status zugeschrieben, den sie bald auch faktisch innehaben würden – jedenfalls jene überwiegende Mehrheit, deren Anträge abgelehnt wurden.

Will man die gegenwärtigen Entwicklungen der Asylpraxis in Europa verstehen, müssen die politische Ökonomie der Einwanderung und die moralische Ökonomie des Asylrechts nicht nur voneinander unterschieden, sondern eben auch miteinander in Beziehung gesetzt werden – was indes nur selten geschieht. Auf der einen Seite wird im Diskurs der Behörden behauptet, die moralische Ökonomie der Asylvergabe und die politische Ökonomie der Einwanderungspolitik seien völlig autonom und unabhängig voneinander. Sowohl die Grenzen seien zu kontrollieren als auch die Flüchtlinge zu schützen, so die wiederholt verlautbarte offizielle Position. Diese Rhetorik verschärft sich in letzter Zeit zusehends: Wir müssen die Grenzen schließen, heißt es, um das Eindringen von Terroristen zu verhindern, wollen den wirklichen Flüchtlingen aber weiterhin Asyl gewähren, soweit sie sich in den “Hotspots” an den Außengrenzen der Union erfassen lassen, wo die schmutzige Arbeit der Selektion von Menschen ohne größeres Aufsehen erledigt werden kann. Der einzige Weg, derartige Verlautbarungen mit dem in Einklang zu bringen, was tagtäglich geschieht, besteht dann darin, die Behauptung aufzustellen, faktisch seien die meisten Asylsuchenden Wirtschaftsmigranten, womit die Begründung dafür geliefert wird, warum sie zurückgewiesen werden. Auf der anderen Seite verbindet der Diskurs der Menschenrechtsorganisationen die politische Ökonomie der Einwanderung untrennbar mit der moralischen Ökonomie der Asylpraxis. Dass Prüfer und Richter die Anträge vor allem deshalb ablehnen, weil sie angewiesen wurden, ihren Beitrag zur Politik der Eindämmung grenzüberschreitender Bevölkerungsbewegungen zu leisten, ist das Leitmotiv der Proteste. Diese Lesart unterstellt den Akteuren ein Doppelspiel, bei dem über Asylanträge anhand von Kriterien befunden wird, die dem Asylrecht völlig äußerlich sind. Die erste Interpretation wird, wie ich oben gezeigt habe, durch die Fakten widerlegt. Die zweite wiederum widerspricht den sozialwissenschaftlichen Beobachtungen im Feld, sind die meisten der befragten Prüfer und Richter doch aufrichtig davon überzeugt, ihre richtigen Entscheidungen unabhängig von irgendeinem äußeren Druck durch Regierungen oder die öffentliche Meinung zu fällen. Die Frage ist dann: Wie lässt sich die Tatsache erklären, dass sie früher überzeugt waren, das Richtige zu tun, als sie neun von zehn Antragstellern Asyl gewährten, und heute nicht minder zuversichtlich von der Fairness ihrer Urteile ausgehen, wo sie acht von zehn Flüchtlingen zurückweisen, trotz der Tatsache, dass die vorgebrachten Erzählungen in der Vergangenheit nicht glaubwürdiger gewesen sein können und die Antragsteller heute mehr Beweismaterial vorlegen müssen als je zuvor?

Um diese Frage zu beantworten, ist sowohl Abstand von den Rechtfertigungsstrategien der Behörden als auch von der Interpretation der Aktivisten zu gewinnen. Beide sind nicht gänzlich falsch, allerdings definitiv unzureichend. Es wird unbegründete Anträge geben – so wie es sie früher auch schon gegeben hat. Und die Zahl der Anträge wurde des Öfteren von Politikern in der Absicht wissentlich manipuliert, die von ihnen betriebenen Veränderungen der Asyl- und Einwanderungspolitik zu begründen. Gleichwohl gestattet der Blick auf die moralische Ökonomie der Asylpraxis eine Analyse, die sowohl über selbstgerechte Legitimationsbemühungen als auch über die verschwörungstheoretischen Deutungen hinausgeht. Er zeigt, dass Prüfer und Richter überzeugt davon sein können, ein abstraktes Ideal zu verteidigen, während sie diejenigen diskreditieren, die es für sich in Anspruch nehmen. Dass sich eine Gesellschaft als Ganzes dieser Ansicht verstandes- und gefühlsmäßig anschließen, Frankreich also auch weiterhin für das Vaterland der Menschenrechte halten kann, während Asylsuchende aufgrund mangelnden Vertrauens in ihre Erzählungen oder Person zurückgewiesen oder gar abgeschoben werden, wird deutlich. Es ist diese Diskrepanz zwischen Worten und Taten, zwischen einer offiziellen Beschwörung der Menschenrechte und einer faktischen Praxis von Exklusion, die sich mit der gegenwärtigen Situation der Flüchtlinge in Europa offenbart hat. Dass die meisten Flüchtlinge aus Ländern wie Syrien, dem Irak, Somalia, dem Sudan oder Eritrea kommen, in denen politisch motivierte Gewalttaten und Verfolgung an der Tagesordnung sind, ist kaum mehr zu bestreiten. Damit tritt die nackte Wahrheit über den Unwillen Europas, seine internationalen Verpflichtungen einzuhalten, uneingeschränkt ins Licht. Was einmal ein von der internationalen Staatengemeinschaft garantiertes Recht gewesen ist, findet sich auf so etwas wie eine Gunst reduziert, die wenigen Auserwählten zuteil wird. Wie lange wird Deutschland in diesen dunklen Zeiten, die Europa durchlebt, die Ausnahme bleiben?

Der Vortrag ist die gründlich revidierte Neufassung eines demnächst in der spanischen Zeitschrift RDTP erscheinenden Aufsatzes. Ich danke Dr. Bettina Greiner und Prof. Stefan-Ludwig Hoffmann für die Einladung. Außerdem danke ich Moritz Erhard für seine Kommentare zur Einleitung sowie Frank Jakubzik für seine ausgezeichnete Übersetzung.

Vgl. E. P. Thompson, The Making of the English Working Class, London 1963; deutsch: Die Entstehung der englischen Arbeiterklasse, 2 Bände, übers. von Lotte Eidenbenz, Frankfurt am Main, 1987.

Siehe E. P. Thompson, "The Moral Economy of the English Crowd in the Eighteenth Century", in: Past & Present 50 (1971), S. 76-136; deutsch: "Die 'moralische Ökonomie' der englischen Unterschichten im 18. Jahrhundert", in: ders., Plebeische Kultur und moralische Ökonomie. Aufsätze zur englischen Sozialgeschichte des 18. und 19. Jahrhunderts, Frankfurt am Main / New York 1980, S. 66-129.

J. Scott, The Moral Economy of the Peasant: Rebellion and Subsistence in Southeast Asia, New Haven 1976.

L. Daston, "The Moral Economy of Science", in: Osiris 10 (1995), S. 2-24.

Siehe J. B. Say, Traité d'économie politique ou simple exposition de la manière dont se forment, se distribuent ou se consomment les richesses, Paris 1972/1803.

D. Fassin, "Les économies morales revisitées", in: Annales. Histoire, Sciences Sociales, 64 (2006), 6, S. 1237-66.

M. Foucault, "Polémique, politique et problématisations" (1984), in: ders., Dits et écrits, Bd. 2, Paris 2001, S. 1410--1417; deutsch: "Polemik, Politik und Problematisierungen", in: ders., Schriften. Dits et écrits, Bd. IV, Frankfurt am Main 1980--1988, übers. von Michael Bischoff et al., S. 724-33.

Siehe UNHCR (UN High Commissioner for Refugees), Convention and protocol relating to the status of refugees, Genf 2011 (deutsche Fassung des Artikels 1 A. 2. zitiert nach: www.unhcr.de/fileadmin/user_upload/dokumente/03_profil_begriffe/genfer_fluechtlingskonvention/Genfer_Fluechtlingskonvention_und_New_Yorker_Protokoll.pdf [8. 12. 2015])

D. Fassin, "The Precarious Truth of Asylum", in: Public Culture 25 (1), 2013, S. 39-63

Siehe den von V. E. Daniel und J. C. Knudsen herausgegebenen Band Mistrusting Refugees, Berkeley 1995.

Siehe OFPRA, Rapport d'activité, Fontenay-sous-Bois 2011.

Siehe OFPRA, De la Grande guerre aux guerres sans nom. Une histoire de l'Ofpra, Fontenay-sous-Bois 2010.

Siehe A. Spire, "Les réfugiés, une main d'oeuvre à part? Conditions de séjour et d'emploi, France, 1945-1975", in: Revue européenne des migrations internationals 20 (2), 2004, S. 13-38.

Siehe E. d'Halluin-Mabillot, Les épreuves de l'asile. Associations et réfugiés face aux politiques du soupçon, Paris 2012.

Siehe T. Kelly, "Sympathy and Suspicion. Torture, Asylum, and Humanity", in: Journal of the Royal Anthropological Institute 18 (2012), S. 753-68.

Siehe G. Cholet, "Droit d'asile: Le Conseil d'Etat aux prises avec les mutilations genitals", in: Revue des Droits de l'Homme, Lettres Actualités Droits-Libertés, 18. Februar 2013.

Siehe C. Kobelinsky, "L'asile gay: Jurisprudence de l'intime à la Cour nationale du droit d'asile", in: Droit et Société 82 (2012), S. 583-601.

Ebd., S. 511.

Siehe D. Fassin / C. Kobelinsky, "How Asylum Claims Are Adjudicated. The Institution as Moral Agent", in: Revue Française de Sociologie 53 (4), 2012, S. 444-72.

Siehe G. Calabresi / P. Bobbit, Tragic choices. The Conflicts Society Confronts in the Allocation of Tragically Scarce Resources, New York 1978.

Published 6 April 2016
Original in English
Translated by Frank Jakubzik
First published by Mittelweg 36 1/2016

Contributed by Mittelweg 36 © Didier Fassin / Mittelweg 36 / Eurozine

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