Kollektiver Bonapartismus?

Demokratie in der europäischen Krise

Wer angesichts der gegenwärtigen Krise Europas und der deutschen Dominanz von einem Wiedererstarken der Nationalstaaten redet oder gar den Mythos des Nationalcharakters wieder aufleben lässt, weiß nicht, wovon er spricht. Die europäische Realität sieht anders aus, in rechtlicher wie in politischer Hinsicht. Das nationale bildet heute mit dem europäischen Verfassungsrecht ein dichtes Kontinuum, das viele Unterschiede, aber keinen Dualismus von nationalem und internationalem Recht mehr kennt (wie ihn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinen Europa-Urteilen regelmäßig unterstellt).1Unspektakuläre Alltagsroutinen, juristischer und politischer Inkrementalismus haben schließlich ein komplexes System gesamteuropäischer Gewaltenteilung geschaffen, in das die nationalen Staatsgewalten mittlerweile fast lückenlos zu einem einzigen, großen Organismus integriert sind.

Dieser Organismus ist heute schon ein einheitliches System demokratischer Legitimation, wie das tschechische Verfassungsgericht in einem bahnbrechenden Urteil zum Lissabonner Vertrag festgestellt hat.2 Insofern ist der Argumentation von Habermas zuzustimmen, wonach in den Verträgen an sich schon alles enthalten ist, um eine poststaatliche, demokratische Regierung in Europa zu begründen. Man muss das demokratische Europa nur durch immanente Kritik aus der bestehenden Rechtsordnung herausholen, explizit machen und dann auch noch zum Sprechen bringen. Aber das genau ist das Problem: Europa ist als Union zwar bereits demokratisch verfasst, nur weiß das keiner.

Entpolitisierte Politik

Das Problem ist nicht die inkrementalistische Berufspolitik als solche, der Lobbyist im Hinterzimmer, die (vorgeblich) riesige Bürokratie, die technische Apparatur, der öffentlich zugängliche, aber unlesbare Gesetzestext – 500seitige Verfassungsverträge voller juristischer Fallstricke, die nur noch Spezialisten mit Sonderausbildung erkennen können. Das Problem ist die Reduktion von Politik auf Technik unter Umgehung, Ausschaltung und Manipulation des öffentlichen Meinungskampfes und der öffentlichen Willensbildung.

Christoph Möllers hat diese Form entpolitisierter Politik treffend als bypassing der öffentlichen Macht des Volkes und seiner Organe durch Netzwerke informeller Herrschaft charakterisiert. Durch die Reduktion von Politik auf Techniken des Machterhalts wird die demokratische Form der europäischen Integration von vornherein von ihrem demokratischen Inhalt abgetrennt. Kein Wunder, dass dieser sich in sein Gegenteil verkehrt, auf Immigranten eindrischt, die dumpfesten Vorurteile gegen Griechen und Türken, Sinti und Roma mobilisiert und unter Leitung populistischer Führer gegen Europa und die Demokratie zu Felde zieht. Das Parlament kann gehen, Adel und Banken sollen es richten.

Als noch alle Welt vom deutschen Verteidigungsminister zu Guttenberg schwärmte, motivierte dessen Adelstitel sogleich die deutschen Talkshows zur Frage “Brauchen wir wieder einen König?”. Und als Lehmann Brothers zusammenbrach und auch Herr Ackermann von der Deutschen Bank weder ein noch aus wusste, fragten sich die Talkshow-Moderatorinnen und -moderatoren, nachdem sie zuvor die Politiker demontiert und durch braungebrannte Strahlemänner aus der mittelständischen Exportbranche ersetzt hatten, irritiert: “Auf wen sollen wir denn jetzt noch hören?” Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber.

Kurz und schlecht: Inkrementalistische Politik hat den paradoxen Effekt, dass die Anti-Europa-Parteien zur öffentlich sichtbarsten und stärksten Kraft der Europäischen Union werden und schon geworden sind. Sie repräsentieren Europas Einheit unter der Parole: “Schluss mit Europa!”

Technische Politik – unvermeidlich, aber undemokratisch

Technische Politik sollte man indes nicht verachten. Sie hat einen großen Vorteil. Ihre Ergebnisse sind erwartbar. Sie schafft Sicherheit, sie reduziert Komplexität – und zwar im legitimen Interesse aller Bürger. Technische Politik ist darauf programmiert, dass Überraschungen ebenso ausbleiben wie in der Flugzeug-oder Agrartechnik, die das Fliegen oder die Schweinezucht zuverlässig und erwartbar machen. Deshalb ist das bypassing der flatterhaften öffentlichen Meinung, der spontanen öffentlichen Selbstbestimmung und der verfassungstreuen öffentlichen Kontrolle das A und O technokratischer Exekutivpolitik. Und wenn es hart auf hart kommt, sagt sie, Not kennt kein Gebot.

Technische Politik ist unvermeidlich, aber undemokratisch. Der Bologna-Prozess ist dafür exemplarisch. Die größte und tiefgreifendste Hochschulreform, die Europa je erlebt hat und die jene des 19. Jahrhunderts weit in ihren Schatten stellt, hat sich in den Massendemokratien des 21. Jahrhunderts, in dem sie nicht mehr 1 Prozent, sondern 30 bis 40 Prozent der Bevölkerung betrifft, fast geräuschlos vollzogen – auf der Basis eines rechtlich gänzlich unverbindlichen Protokolls, auf das sich in trauter Public Private Partnership die nationalen Exekutivspitzen der Wissenschaftsverwaltung zusammen mit einem Vertreter der Zivilgesellschaft, dem Abgesandten des Bertelsmann-Konzerns, eines schönen Tages in Bologna geeinigt hatten. Und in der Parlamentsvorlage zu Schleswig-Holsteins Hochschulgesetz liest man dann, der Bolognaprozess müsse umgesetzt werden. Parlamentarismus als selbst verschuldete Unmündigkeit.

Irgendwann jedoch stößt der durchaus effektive Mix aus technischer Politik und juridifizierter Konstitutionalisierung an die Schranken seines eigenen, verfassungsrechtlichen Bauplans. Dann passiert, was der Technik in aller Regel nicht passiert, dass sie nicht funktioniert und die Kontrolle über das Kaiserreich, die arabischen Massen, das Flugzeug oder die Schweinegrippe verliert – dann freilich” mit Kaskaden von Nebenfolgen” (Niklas Luhmann).

Mit fortschreitender Komplettierung des Konstitutionalisierungsprozesses tritt der inkrementalistische Funktionalismus, dessen Hauptakteure politische Eliten und juristische Experten sind, in einen immer schärferen Gegensatz zum – und das ist hier meine These – gleichzeitig wachsenden emanzipatorischen Gehalt der Europäischen Rechts.

Technokratische Herrschaft, da sie sich als Herrschaft des Rechts und durch Recht vollziehen muss, kann das nur, wenn gleichzeitig der emanzipatorische Gehalt der von ihr beherrschten Rechtsordnung steigt. Deshalb kann technokratisch neutralisierte Politik über Nacht in eine ernsthafte Legitimationskrise Europas umschlagen. Es könnte mit der Union dann so schnell zu Ende gehen wie mit dem Herrn Mubarak, wurde doch auch der mächtige Belsazar noch “in selbiger Nacht – von seinen Knechten umgebracht” (Heinrich Heine).

Wie aber konnte es zu diesem Triumph technischer Politik und zur Verdrängung des Politischen in Europa überhaupt kommen?

Sündenfall Wirtschaftsverfassung

Am Anfang ist der Sündenfall, und der bestand in Europa in der Wirtschaftsverfassung. Er pflanzt sich, wie im Dogma der Erbsünde, im Prozess der “immer engeren Union” von Entwicklungsstufe zu Entwicklungsstufe fort. Die Wirtschaftsverfassung Europas war von Anfang an hegemonial strukturiert und ist heute, das wird in der gegenwärtigen Weltwirtschafts- und Euro-Krise auch öffentlich sichtbar, mehr denn je deutscher Großraum, der im Zentrum einen Aktiensturm entfacht, die Inflationsrate neurotisch flach hält und die Peripherie, in der die Banken des deutschen Hegemons gewaltige Gewinne einfahren (oder bis vor kurzem eingefahren haben), in eine Flaute unabsehbarer Deflation treibt.3
Die Entwicklung des europäischen Verfassungsrechts lässt sich in vier Stufen rekonstruieren.

Gegen den Widerstand Frankreichs wurde 1957 die freie Marktwirtschaft im Artikel 2 des Vertrags zur Etablierung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EEC-Treaty) zur “Grundentscheidung” (Carl Schmitt) der europäischen Verfassungsgeschichte. Damit hatte sich die von der US-Regierung massiv unterstützte und von Alfred Müller-Armack (NSDAP-Mitglied von 1933-1945) maßgeblich formulierte deutsche Position in den Vertragsverhandlungen gegen die stärker keynsianische Ausrichtung Frankreichs und der anderen Gemeinschaftsstaaten durchgesetzt.4

Der Ordoliberalismus war seit den späten 1920er Jahren ein politisch rechtes, ebenso gegen den Marxismus und die Sozialdemokratie wie gegen den Keynesianismus gerichtetes Projekt. Allerdings waren die deutsch-österreichischen Ordoliberalen fast durchgängig entschiedene Gegner der Nazis (mit Ausnahme von Müller-Armack). Sie entstammen durchweg der oft weit rechts stehenden, zumeist jungkonservativen Opposition gegen die Nazis.

Franz Böhm entstammt dem jungkonservativen Milieu der 1920er Jahre. Er war der entschiedenste Nazi-Gegner des Kreises, Mitglied der konservativen Widerstandsbewegung mit engen Kontakten zu Dietrich Bonhoefer sowie Carl Friedrich Gördeler und verteidigte die Juden schon vor 1933 aktiv gegen die Nazis. Walter Eucken war ein konservativer Gegner der Nazis, der scharf gegen das erste Nazi-Rektorat in Freiburg unter Martin Heidegger opponierte. Alexander Rüstow musste als Mitglied im rechtsradikalen Schattenkabinett des Generals Kurt von Schleicher 1933 emigrieren, nachdem der tölpelhafte Putsch Schleichers gegen Hitler gescheitert war. Wilhelm Röpke gehörte als Mitglied des Tat-Kreises schon vor 1933 zur “konservativen Revolution”, die sich (zumindest teilweise) als Opposition gegen Hitler verstand; er emigrierte später in die Türkei. Friedrich A. Hayek war seit 1931 Professor an der London School of Economics und erbitterter Gegner seines dortigen Kollegen John Maynard Keynes. Als Rechtstheoretiker stand Hayek ganz auf dem Boden von Carl Schmitts Verfassungslehre.5

Das Programm einer Wirtschaftsverfassung hat der Ordoliberalismus indes von der Linken übernommen, oder, wie Kaarlo Tuori schreibt, “es vielmehr gekapert”.6Die Wirtschaftsverfassung besteht in der strukturellen Kopplung von Recht und Wirtschaft durch Recht. Am Ende des Ersten Weltkriegs war die Idee einer umfassenden Wirtschafts- und Sozialverfassung von Hugo Sinzheimer und seinen Schülern in Umlauf gebracht und zumindest teilweise (durch Mitwirkung Sinzheimers) der Weimarer Verfassung implementiert worden. Die ordoliberale Wirtschaftsverfassung war eine stark verwässerte Version der sozialistischen Ideen der Frankfurter Sinzheimer-Schule, deren ‘konterrevolutionäre’ Absicht darin bestand, den Sozialismus durch eine politisch geordnete liberale Marktwirtschaft zurückzudrängen, die dann unter dem ideologischen Label der “sozialen Marktwirtschaft” von Ludwig Erhard als Wunderwaffe des Nachkriegsbooms in Umlauf gebracht wurde: den Rheinischen Kapitalismus.

Neoliberalismus als notwendig falsches Bewusstsein

Legte der Ordoliberalismus noch auf einen breiten Wettbewerb Wert, der eine nivellierte Mittelstandsgesellschaft durch eine sozial zumindest minimal abgefederte Marktwirtschaft gewährleisten sollte, so setzt der global denkende Chicagoer Neoliberalismus (Milton Friedman) bereits ganz auf die marktbeherrschende Organisationsmacht weniger großer, weltweit operierender Konzerne, die weitgehend an die Stelle der Staatsmacht und ihrer Sozial- und Wohlfahrtspolitik treten sollen. Die allgemeine Wohlfahrt wird in Konsumentenwohlfahrt umdefiniert und – in einem kühnen Schluss von Konsument auf Aktionär – in steigenden oder sinkenden Aktienkursen direkt gemessen. Die Aktionärsgewinne wurden zum Maß aller Dinge. Das neoliberale Programm war der Globalisierung der Märkte, Wertsphären und Funktionssysteme, die seit den 1960er Jahren rasch an Fahrt gewann, weit besser angepasst als ihre keynesianischen, sozialdemokratischen oder gar sozialistischen Konkurrenten, die noch auf den Verfassungsrahmen des nationalen Staats angewiesen blieben oder sich durch die letzte Form der Imperiumsbildung der Weltgesellschaft zu verweigern suchten. Keynsianismus und die mit ihm fast ubiquitär gewordene Sozialdemokratie (Dahrendorfs “sozialdemokratisches Zeitalter”; Nixon sagte 1970:”We are all Keynsians”) haben den sozialstaatlich eingebetteten Kapitalismus geschaffen, aber sie hatten – anders als die Neoliberalen – kein Programm für die Globalisierung, noch nicht mal eines für Europa, sieht man einmal von Jaques Delors ab. Das ist das historische Wahrheitsmoment des Neoliberalismus, das ihn zur ubiquitären Episteme gemacht hat – eine Ideologie im klassischen Sinn notwendig falschen Bewusstseins.

Das fehlende Bindeglied zwischen Ordo- und Neoliberalismus ist die vom Staat abgelöste, im Sinne Ipsens technisch neutralisierte Wirtschaftsverfassung. Sie schließt eine politische Verfassung jenseits des Nationalstaats kategorial aus. Die politische Verfassung muss staatlich bleiben! Das ist der kategorische Imperativ, der Ordo- und Neoliberale eint – so verschieden sie sonst sein mögen.

Ökonomische Weltmacht, staatliche Ohnmacht

Mit der politischen Verfassung bleibt die politische Interventions- und Regulierungsmacht weitgehend auf den Nationalstaat beschränkt, während die vom Staat entkoppelte Wirtschaftsverfassung die Globalisierung der Konzern- und Bankenmacht stabilisiert. Die Macht der verstaatlichten politischen Verfassung über die Märkte verwandelte sich unter der Obhut der in Europa und darüber hinaus global entstaatlichten Wirtschaftsverfassung (GATT, WTO, IWF, Weltbank) erneut in Ohnmacht und die state embedded markets des keynsianischen Zeitalters in market embedded states.

In der Europäischen Rechtsprechung markieren die Dassonville-Entscheidung von 1974 und die Cassis-de-Dijon-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von 1979 die Wende zur einseitigen Dominanz der vier ökonomischen Freiheiten.7 Menéndez und Fossum sprechen treffend von einer Emanzipation der ökonomischen Freiheiten vom nationalen Verfassungsrecht.8

Aber schon mit der Grundentscheidung der Wirtschaftsverfassung war der Weg in einen europäischen Sozialstaat, ohne den das demokratische Projekt einer politischen Verfassung unvollendet bleiben muss, wirksam blockiert.9 Wie Ipsen richtig gesehen hat – und Majone und Moravzik sind ihm darin gefolgt – braucht es für eine Wirtschaftsverfassung nur einer technokratischen Funktionselite, die sie verwaltet, aber keiner demokratischen Bürgerschaft. Die soziale Evolution ging dann aber Zug um Zug darüber hinaus, indem sie den emanzipatorischen Gehalt Europäischen Rechts mit jedem Integrationsschritt stärkte. Dabei wurde jedoch die Hegemonie der technokratisch-expertokratischen Regimeform zu keinem Zeitpunkt ernsthaft in Frage gestellt. Auf allen Entwicklungsstufen wurde das Politische, wurde die Politik der Demokratie erfolgreich in den Nationalstaat, der allein immer weniger zu entscheiden hatte, zurückgedrängt.

Erst in Stufe II erfolgte seit den frühen 1960er Jahren – lange vor den Pässen – die rechtstaatliche, privatautonome Konstitution einer Europäischen Bürgergesellschaft. Technisch gesprochen handelt es sich um die strukturelle Kopplung von Recht und Rechten durch gerichtlich erzeugtes und fortgebildetes Recht. Die Evolution der Rechtstaatsverfassung Europas reagiert auf die beginnende Europäisierung des Rechtssystems. Mit rasant wachsendem Normbedarf wuchs die Zahl der Konflikte, und die Gerichte haben daraus die Rechtsstaatsverfassung Europas gemacht, das europäische, das die Weichen gestellt hat und den vielen nationalen, die tausende von Fällen des Typs ‘Hauptzollamt Bielefeld vs. Molkereibetrieb Sennestadt’ zu entscheiden hatten. Dadurch wurde der emanzipatorische Gehalt des Europarechts (Privatautonomie) zwar gesteigert, aber nur um den Preis der zurückbleibenden politischen Autonomie, die durch die wachsende Macht technokratischer Exekutivpolitik kompensiert wurde.10

Das dadurch immer offensichtlicher werdende Demokratieproblem der Union wurde dann durch die Evolution der politischen Verfassung Europas seit Einführung des allgemeinen und direkten Wahlrechts zum Europäischen Parlament 1979 gelöst. Das ist dann Stufe III, die durch strukturelle Kopplung von Recht und Politik erklommen wird und auf die rasante Ausdifferenzierung des europäischen politischen Systems in den 1970er und 80er Jahren reagiert. Das formelle Demokratiedefizit ist durch die stetig wachsende informelle Macht eines working- und law-shaping-parliaments nach dem Modell des US-Kongresses und durch die Einführung des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens im Lissabon-Vertrag weitgehend behoben.11 Europa hat heute eine politische Verfassung. Die Verfassung ist demokratisch. Aber keiner geht hin, und jeder schreibt das Gegenteil. Auch das BVerfG verweigert dem EU-Parlament trotzig und wider besseres Wissen seinen Segen.12

Postdemokratischer Exekutivföderalismus

Der emanzipatorische Anspruch der politischen Verfassung, die demokratische Selbstbestimmung der europäischen Bürgerschaft zu gewährleisten, wird nämlich vom techno- und expertokratischem Inkrementalismus noch in der Stunde seiner Geburt, wenn nicht vernichtet, so doch zur Latenz verurteilt. Die strukturelle Kopplung von Politik und Recht stabilisiert nicht nur die demokratischen Institutionen, sondern auch den außerparlamentarischen Machtzuwachs der europäisch vereinigten Exekutiven. Gestaltungsmacht zu erhalten und zu akkumulieren ist die Funktion der Exekutiven, aber nicht ihre normative Bestimmung. Schon seit geraumer Zeit lässt sich die Entstehung eines kollektiven Bonapartismus – Habermas spricht heute mit Colin Crouch, Stefan Oeter und Phillip Dann von “postdemokratrischem Exekutivföderalismus” – in der rechtlich kaum gebundenen, dafür aber umso mächtigeren Gestalt des Europäischen Rats und einer Vielzahl rein exekutiver Sonderregimes beobachten, die Europa seit EURATOM begleiten.13

Das ist beim Parlament selbst nicht anders. Auch die wachsende Parlamentsmacht blüht nur im Verborgenen. Der Preis für seinen Machtzuwachs besteht in seiner öffentlichen Delegitimierung. Der Abgrund zwischen wachsender parlamentarischer Gesetzgebungsmacht und – gemessen an der öffentlichen Erkennbarkeit der Alternativen, die zur Wahl stehen – sinkender demokratischer Legitimation vergrößert sich von Wahl zu Wahl. Da nützt auch die Erfindung schöner neuer Namen nichts, deren Liste von der (nicht zufällig auf Lorenzetti gereimten)”guten Regierung” (good governance) über “deliberative” und “auditive” Demokratie bis hin zur (rätedemokratischen)”Komitologie” reicht, wenn damit ohnehin nur good governance without democratic government, inklusive Deliberation ohne egalitäre Dezision, Anhörung ohne Partizipation – oder, wie einst in der Sowjetunion – Rätedemokratie ohne Volk gemeint ist. Kein Wunder, dass die Bürger, wenn sie in Referenden einmal selbst die Wahl haben, den Verfassungsvertrag ablehnen und den Lissabonner Vertrag erst in einem zweiten, für die Demokratie demütigenden Wahlgang, der den Iren mit Zuckerbrot und Peitsche aufgenötigt wurde, akzeptieren. Europas Demokratie bleibt eine low intense democracy (Susan Marks) – ganz nach dem Geschmack der Hauptaktionäre, der großen Banken und ihrer smarten Chefökonomen.

Die Antinomie von öffentlichkeitsfernem Parlamentarismus und demokratischer Öffentlichkeit

An die Stelle der Antinomie von subjektiven Rechten und Demokratie tritt auf der Stufe der politischen Verfassung eine neue Antinomie: die Antinomie von öffentlichkeitsfernem Parlamentarismus und demokratischer Öffentlichkeit. In diesem und nur in diesem, freilich entscheidenden Punkt können die Parlamente in Paris, Brüssel, Berlin oder Madrid heute noch mehr demokratische Legitimation für sich verbuchen als das Parlament in Straßburg (aber die in Italien und Griechenland schon nicht mehr).

Fragt sich nur, ob die bis heute latent gehaltene Legitimationskrise der Union auch dann noch latent gehalten werden kann, wenn die Finanzwirtschaft zusammenbricht, die politische Krise des Euro manifest wird und die Union auf die technokratisch knapp gehaltene Ressource Solidarität zurückgreifen muss, um fortzubestehen? Alles, was wir derzeit erleben, spricht dagegen. Die Wirtschafts-, Finanz- und Eurokrise machen die “symptomatische Wahrheit” (Slavoj Zizek) Europas jedermann sichtbar. Die auf Integration, Solidarität und Demokratie ausgestellten Schecks der politisch herrschenden Klasse sind nur noch durch technische Output-Legitimation gedeckt. Werden sie in der demokratischen Münze der Input-Legitimation eingefordert, müssen sie mit einem lauten Knall platzen.

Das würde wenigstens dem so lange erfolgreichen bypassing und silencing der öffentlichen Meinung ein plötzliches, unsanftes, aber auch befreiendes Ende bereiten. Dann könnte Europas Parlament vielleicht doch noch einmal die Funktion erfüllen, die Marx einst den nationalen Parlamenten, die der Vereinigung globaler Konzern- und Exekutivmacht heute hilflos gegenüberstehen, zugedacht hatte, als er das parlamentarische Regime das “Régime der Unruhe” nannte,”das nach dem Ausdrucke eines ihrer Redner im Kampf und durch den Kampf […] lebt, das […] von der Diskussion [lebt, das] jedes Interesse, jede gesellschaftliche Einrichtung […] in allgemeine Gedanken verwandelt, [in dem] der Rednerkampf auf der Tribüne […] den Kampf der Preßbengel hervor[ruft], der debattirende Klub im Parlament […] sich nothwendig durch debattirende Klubs in den Salons und in den Kneipen [ergänzt], die Repräsentanten, die beständig an die Volksmeinung appelliren, […] die Volksmeinung [berechtigen] in Petitionen ihre wirkliche Meinung zu sagen. Das parlamentarische Régime überläßt alles der Entscheidung der Majorität, wie sollen die großen Majoritäten jenseits des Parlaments nicht entscheiden wollen? Wenn ihr auf dem Gipfel des Staates die Geige streicht, was Andres erwarten, als daß die drunten tanzen.”14

Keine Demokratie ohne Umverteilungsgemeinschaft

Nun aber scheint die Euro-Krise Europa bei Strafe des Untergangs zu nötigen, sich zu einer wirklichen Demokratie und das heißt eben auch: Umverteilungsgemeinschaft zu verwandeln. Wir stehen an der Schwelle zu Stufe IV der Konstitutionalisierung Europas, der strukturellen Kopplung des Rechts mit den Sozial-, Wohlfahrts- und Bildungssystemen, die der beginnenden Europäisierung dieser Systeme (Anti-Diskriminierungsnormen, Bologna) allmählich nachwächst und 2008 von der Weltwirtschafts- und Finanzkrise abrupt auf die Tagesordnung gesetzt wurde.

Die Krise hat den Staat noch einmal als starken Retter erscheinen lassen, um ihn schon im nächsten Augenblick im letzten Hemd stehen zu lassen: “Noch so ein Sieg, und wir sind verloren” (Wolfgang Streeck). Um es in der einfachen Sprache der Krise zu sagen: Der mächtige und reiche, nationale Wohlfahrtsstaat der westlichen Hemisphäre hatte grundsätzlich zwei Möglichkeiten, mit der marktwirtschaftlich (und offensichtlich auch planwirtschaftlich) unaufhebbaren Krisentendenz des Kapitals fertig zu werden. Er kann Milliarden in die Wirtschaft pumpen, und davon hatte er bis vor kurzem mehr als jeder andere global economic player. Oder er kann, statt dem Kapital mit dem Zuckerbrot seiner fast endlosen Kreditwürdigkeit zu winken, zur Peitsche des Gesetzes greifen und kostenfrei in die Wirtschaft intervenieren. Er kann die Geldströme regulieren, abschöpfen, umlenken. Er kann Banken zerstückeln, verstaatlichen, an eine enge Kette aus Gesetz und Verordnung legen.15 Er kann das Regime des Kapitals dem Regime der Staatsmacht unterwerfen. Er kann dem systemisch selbstsüchtigen Kapital (das hat nichts mit Gier zu tun) das allgemeine Interesse aufnötigen. Aber nur, wenn der Staat die Wahl hat, zu zahlen oder zu zerstückeln.

Genau diese Wahl hat und hatte er in der gegenwärtig anhaltenden Krise nicht mehr. Regulieren, Zerstückeln, Verstaatlichen, Anreizen, Anketten, Abschöpfen geht in den Größendimensionen einer funktional differenzierten und systemisch geschlossenen Weltwirtschaft nur noch durch kontinental und global koordiniertes, kooperatives Handeln.

Ohne Alternativen aber kann man nicht planmäßig handeln. Die den staatlichen Geldsegen lenkende und begleitende Peitsche des Gesetzes trifft das Kapital nicht mehr, sondern nur noch den Wind, der um die Erde fegt – so wie einst Xerxes, in einer ähnlichen Zwickmühle, das Meer auspeitschen ließ. Es hat ihm so wenig genützt wie dem US-Präsidenten Barack Obama oder der Bundeskanzlerin Angela Merkel das leere Gerede von globaler Regulierung.

Warum ist der Neoliberalismus nicht tot? Vielleicht tatsächlich, wie Colin Crouch meint, weil er – und das war das Wahrheitsmoment in den Theorien Friedmans und der Chicago School – die Gunst der Stunde genutzt und eine so gewaltige, globale Konzern- und Bankenmacht aufgebaut hat, wie sie in der Geschichte noch nie gesehen wurde, während der Staat es nach 30 Jahren Neoliberalismus, in denen sich state embedded markets zu market embedded states wandelten, verlernt hat, ohne die Krücken der Public Private Partnerships und des New Public Managements, ohne den Rat der Deutschen Bank, der City of London, der Wall-Street-Giganten, ohne die Unsummen an Beratungsgeldern, die aus den Gewinnen der Versicherungsgesellschaften in die Taschen der Abgeordneten fließen, ohne die kleinen, schäbigen Kreditgeschenke und Upgradings, ohne die dauernde Finanzierung der Nachfrage durch die private Überschuldung verarmter Mittelschichten – Colin Crouch spricht treffend von “privatisierten Keynsianismus” – ohne die Überschwemmung des Landes mit faulen Immobilienkrediten überhaupt noch gehen und handeln zu können.16

Was man verlernt hat, ist weg. Und jetzt ist das Geld auch noch abhanden gekommen.

Wenn der Staat nicht mehr die Wahl hat zwischen Zuckerbrot und Peitsche, muss er zahlen. Er ist erpressbar geworden. Die Jungs von General Motors wissen das, fliegen in ihren hochgerüsteten Privatjets nach Berlin, nehmen am Abend die Bundesregierung in Geiselhaft, setzen ihr die Pistole auf die Brust und sagen, wenn Ihr nicht zahlt, seid Ihr morgen tot. Natürlich haben sie gezahlt und immer wieder gezahlt und ihr letztes Geld, unsere schönen Steuergroschen, dahin gegeben, wo es von ihnen verlangt wurde. Die Regierung konnte auch gar nicht anderes mehr tun. Die selbst erfüllende Prophehzeiung von Margaret Thatcher ist wahr geworden: There is no alternative.

Oder doch? Ernst-Wolfgang Böckenförde ist jedenfalls mit Jürgen Habermas darin einer Meinung, dass “die jetzige Krise auch eine große Chance für Europa” ist : “Die bisherigen Vertragsregelungen, faktisch bereits überrollt, können nicht unverändert bleiben […]. Die verschiedenen Optionen müssen offen diskutiert […] werden. Will man den Euro stabilisieren und stärken […], muss man entschiedene Schritte hin zu einer politischen Union gehen. Das schließt Souveränitätsverzichte der Mitgliedstaaten und einen Europäischen Finanzausgleich ein.” (Habermas verweist hier auf den Artikel 106 Grundgesetz zum Länderfinanzausgleich.)”Will man die jetzige Krise zum Anlass nehmen, die Europäische Union über die Stabilisierung des Euro hinaus stärker und politisch handlungsfähig zu machen, muss endlich die Diskussion über das Ziel, die Finalité der europäischen Integration geführt und diese Finalité bei den Bürgerinnen und Bürgern Europas verankert werden.” Die EU “darf nicht länger als technisch-pragmatisches Konstrukt ökonomischer Rationalität mit sich stets steigender gouvernementaler Dominanz erscheinen, vielmehr muss sie eine politische Ordnungsidee zum Ausdruck bringen, die auf die Völker Europas Bezug nimmt und sie als solche beteiligt.”17

Zum Europa-Syndrom des Verfassungsgerichts vgl. Robert van Ooyen, Die Staatstheorie des Bundesverfassungsgerichts und Europa. Von Solange über Maastricht zu Lissabon, Baden-Baden 2010. Die Dualismuskritik geht im Staatsrecht auf Kelsen zurück, auch wenn das meist nicht gesehen wurde, weil Kelsen als Neukantianer abgehackt und ad acta gelegt wurde. Vgl. Hauke Brunkhorst, Critique of Dualism: Hans Kelsen and the Twentieth Century Revolution of International Law, in: "Constellations ", 4/2011, S. 496-512

Isabelle Ley, Brünn betreibt die Parlamentarisierung des Primärrechts. Anmerkungen zum zweiten Urteil des tschechischen Verfassungsgerichtshofs zum Vertrag von Lissabon vom 3.11.2009, in: "Juristen-Zeitung", 4/2010, S. 170.

Zu den ordoliberalen Wurzeln der neuen Großraumpolitik des kreditfähigsten Landes: Christian Joerges, Europe a Großraum? Shifting Legal Conceptualisations of the Integration Project, in: Christian Joerges und Navraj S. Ghaleigh, Darker Legacies of Law in Europe: The Shadow of National Socialism and Fascism over Europe and its Legal Traditions, Oxford 2010, S. 167-191.

Milène Wegmann, European Competition Law: Catalyst of Integration and Convergence, in: Kaarlo Tuori und Suvi Sankari (Hg.), The Many Constitutions of Europe, Oxon 2010, S. 91-107, hier: 94, 99f. 102f.; zur Durchsetzung des Ordo-/Neoliberalismus der Deutschen Bundesbank im Verfassungsstreit um Stabilitäts- und Geldpolitik der Zentralbank vgl. auch Charlotte Gaitanides, Die Verfassung für Europa und das Europäische System der Zentralbanken", in: Charlotte Gaitanides u.a. (Hg.), Europa und seine Verfassung, Baden-Baden 2005, S. 550-558, hier: 553f.

Die beste und schärfste Kritik an Hayeks autoritärem Liberalismus stammt immer noch von Hans Kelsen, vgl. ders., Demokratie und Sozialismus. Ausgewählte Aufsätze, Wien 1954, S. 170-210; eine glänzende Kritik an der Rechtstheorie Hayeks formulierte auch William E. Scheuerman, The Unholy Alliance of Carl Schmitt and Friedrich A. Hayek, in: "Constellations", 4/ 2004, S. 172-188.

Vgl. Kaarlo Tuori,"The Many Constitutions of Europe", in Kaarlo Tuori and Suvi Sankari (Hg.), a.a.O., S. 3-30, hier: S. 16.

Vgl. Andreas Fisahn, Europa braucht einen neuen Gesellschaftsvertrag, in: "Vorgänge", 4/2011, S. 48-60, hier: 50f. Kritisch zum possessiv individualistischen Paradigma der Integrationspolitik und seinem latenten Autoritarismus: Alexander Somek, Individualism: An Essay on the Authority of the European Union, Oxford 2008; die aufschlussreiche Fallstudie zur Emergenz des neoliberalen Paradigmas: Sonja Buckel und Lukas Oberndorfer, Die lange Inkubationszeit des Wettbewerbs der Rechtsordnungen -- Eine Genealogie der Rechtsfälle Viking/Laval/Rüffert/Luxemburg aus der Perspektive einer materialistischen Europarechtstheorie, in: Andreas Fischer-Lescano, Florian Rödl und Christoph Schmid (Hg.): Europäische Gesellschaftsverfassung. Zur Konstitutionalisierung sozialer Demokratie in Europa, Baden-Baden 2009, S. 277-296.

John Erik Fossum und Augustín José Menéndez, The Constitution's Gift. A Constitutional Theory for a Democratic European Union, Plymouth 2011, S. 115f.

Zur sozialstaatlichen Bedeutung der politischen Verfassung: Pablo Holmes, Verfassungsevolution in der Weltgesellschaft. Differenzierungsprobleme des Rechts und der Politik, Baden-Baden 2012, im Erscheinen.

Vgl. Karen J. Alter, The European Court's Political Power, in:"West European Politics", 3/1996, S. 458-487; dies., Who are the 'Masters of the Treaty'? In: "International Organization", 1998, S. 121-147; Tanja Hitzel-Cassagnes, Entgrenzung des Verfassungsbegriffs. Eine institutionentheoretische Rekonstruktion, Baden-Baden 2011.

Philipp Dann, Looking through the federal lens: the Semi-parliamentary Democracy of the EU, Jean-Monnet working paper, 5/2002; Jürgen Bast, Europäische Gesetzgebung -- Fünf Stationen in der Verfassungsentwicklung der EU, in: Claudio Franzius, Franz C. Meyer und Jürgen Neyer (Hg.), Strukturfragen der Europäischen Union, Baden-Baden 2010, S. 173-180.

Christoph Schönberger, Lisbon in Karlsruhe: Maastricht's Epigones At See, in: "German Law Review", 8/2009; Daniel Halberstam und Christoph Möllers, The German Constitutional Court says Ja zu Deutschland, in: "German Law Review", 8/2009; Armin von Bogdandy, Prinzipien der Rechtsfortbildung im Europäischen Raum, in: Franzius u.a., Strukturfragen der Europäischen Union, a.a.O., S. 340-350.

Hauke Brunkhorst, Legitimationskrisen. Verfassungsprobleme der Weltgesellschaft, Baden-Baden 2012, Teil D: Europa -- Vom kollektiven Bonapartismus zur demokratischen Neugründung? (im Erscheinen).

Karl Marx, Der 18. Brumaire des Louis Bonaparte, MEGA I/11, Berlin 1985, S. 135f.

Vgl. Rudolf Hickel, Schöpferische Zerstörung. Warum Deutsche Bank & Co. zerschlagen werden müssen, in: "Blätter", 3/2012, S. 65-76.

Colin Crouch, Über das befremdliche Überleben des Neoliberalismus, Frankfurt a.M. 2011, S. 170.

Ernst-Wolfgang Böckenförde, Kennt Europas Not kein Gebot?, In: ders., Wissenschaft, Politik, Verfassungsgericht, Frankfurt a.M. 2011, S. 299-303, hier: S. 301f.

Published 17 April 2012
Original in German
First published by Blätter für deutsche und internationale Politik 4/2012

Contributed by Blätter für deutsche und internationale Politik © Hauke Brunkhorst / Blätter für deutsche und internationale Politik / Eurozine

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