The gig economy is undermining labour rights rapidly, but the conventional protections around employment have been eroding for decades. We talk labour migration, the gendered division of unpaid tasks, and the history of the workers’ movement on our latest episode.
Vierzig Jahre nach Beginn der Frauenbewegung in Deutschland hat sich die Situation der Frauen geändert. Trotzdem sieht sie sich immer noch ähnlichen Problemen gegenüber wie schon ihre Mutter. Mittels eines Vergleichs stellt Stefanie Ehmsen die Schwächen und Stärken der deutschen und US-amerikanischen Frauenbewegung heraus.
Kaum einer schenkte ihren Ausführungen Beachtung. Dabei hatte das Referat, das Helke Sander am 13. September 1968 für den “Aktionsrat zur Befreiung der Frau” auf der 23. Delegiertenkonferenz des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) hielt, bereits im Vorfeld für eine Kontroverse gesorgt. Denn schließlich wollte Sander nicht über Vietnam, Sozialismus oder Hochschulreform sprechen, sondern über die Stellung der Frauen in der Gesellschaft – und im SDS selbst. Die “revolutionären” Studenten und ihre Führer hatten zuvor – gar nicht revolutionär – die Geschlechterfrage ignoriert oder als bloßen “Nebenwiderspruch” disqualifiziert, hatten die patriarchalische Struktur der Gesellschaft ebenso wenig erkennen wollen wie den politischen Charakter des Privatlebens. Sander forderte demgegenüber, “den Abfallhaufen des gesellschaftlichen Lebens ans Licht zu ziehen, was gleichbedeutend damit ist, den Klassenkampf auch in die Ehe zu tragen und in die Verhältnisse.” Dafür hatte sie weniger theoretische als vielmehr ganz praktische Gründe: Sie und die anderen Frauen aus dem “Aktionsrat” waren es leid, dass die Männer endlos diskutierten, während sie sich um die Kinder zu kümmern hatten. Denn dies galt, auch im SDS, gemeinhin als “Frauenarbeit”. Mit dieser Ignoranz wollte der “Aktionsrat” nun Schluss machen. “Genossen”, drohte Sander schließlich, “wenn ihr zu dieser Diskussion, die inhaltlich geführt werden muss, nicht bereit seid, dann müssen wir allerdings feststellen, dass der SDS nichts weiter ist als ein aufgeblasener konterrevolutionärer Hefeteig. Die Genossinnen werden dann ihre Konsequenzen zu ziehen wissen!”
Nachdem Helke Sander ihr Referat beendet hatte, redete mit Hans-Jürgen Krahl ein Schwergewicht der Bewegung. Als Krahl mit keinem Wort auf die Forderungen des “Aktionsrates” einging, rief die hochschwangere Sigrid Rüger: “Genosse Krahl! Du bist objektiv ein Konterrevolutionär und ein Agent des Klassenfeindes dazu!” Daraufhin bewarf sie ihn mit einer Tomate.
Mit diesem berühmten Tomatenwurf begann eine “Revolte in der Revolte”. Noch am selben Tag gründeten Frauen in den verschiedenen Landesverbänden sogenannte Weiberräte und verfassten Resolutionen, die am nächsten Tag auf der Delegiertenkonferenz verlesen wurden. Nur wenig später hieß es auf einem Flugblatt des Frankfurter Weiberrates: “Befreit die sozialistischen Eminenzen von ihren bürgerlichen Schwänzen!” In den folgenden Wochen und Monaten gründeten sich immer mehr Frauengruppen inner- und außerhalb des SDS. Die Neue Frauenbewegung war geboren.
Das Neue an ihr waren der Umfang, in dem sie Alltägliches in Frage stellte, die Vielfalt ihrer Themen und die Radikalität, mit der Feministinnen die Geschlechterordnung betrachteten. Mit dem Aufbruch der Bewegung begann ein Sturm auf die vielfältigen Formen institutionalisierter Ungleichheit: auf Arbeitsteilung, Rollenzuschreibungen, Repräsentationsmuster, Gesetze, Theorie- und Interpretationsmonopole, Sexualpolitik und Heterosexismus. Diese Dimensionen der Ungleichheit wurden in der Frauenbewegung ganz unterschiedlich thematisiert – und zwar autonom oder institutionell; provokativ oder vermittelnd; radikal oder gemäßigt. Und: Für die aktive Gleichberechtigung der Frauen mussten neue politische Modelle erst “erfunden” werden.
Der bereits in Helke Sanders Referat grundlegende Gedanke – nämlich dass “das Private politisch ist” – rückte jedoch ganz neue Felder in den Bereich und in den Begriff des Politischen: Familienstrukturen, Beziehungsmuster, Sexualität, Erziehung, Hausarbeit, Schönheitsideale. In diesem Kontext politisierten Frauen das Geschlechterverhältnis zwar mit unterschiedlichen – und mitunter gegensätzlichen – Interessen und Zielsetzungen: von der positiven Bezugnahme auf Weiblichkeitsmuster bis zur Auflösung von Geschlechteridentitäten; von der gleichberechtigten Beteiligung an einer kaum veränderten Gesellschaft bis hin zur radikalen Gesellschaftsveränderung. Aber der gemeinsame – und primäre – politische Bezug auf das Subjekt Frau sowie die Gleichzeitigkeit, Nachdrücklichkeit und Öffentlichkeitswirksamkeit ihrer Aktionen und nicht zuletzt der gemeinsame patriarchalische Gegner vereinten die engagierten Frauen dennoch zu einer Bewegung.
Um die Bedeutung des feministischen Aufbruchs heute nachvollziehen zu können, muss man sich die Bedingungen vergegenwärtigen, denen Frauen in der Bundesrepublik damals ausgesetzt waren. So waren die Hochschulen, als Ort der Anfänge der Bewegung, in hohem Maße männlich strukturiert; es gab kaum weibliche Wissenschaftler und Hochschullehrer. Auch in der Studentenschaft fanden sich wesentlich mehr junge Männer als Frauen. Nur rund jede dritte Frau war überhaupt erwerbstätig und die geschlechtsspezifische Verteilung der Berufe war, vorsichtig formuliert, ebenfalls sehr unausgewogen und folgte weitgehend den geschlechtsspezifisch stereotypen Zuschreibungen (wie den sogenannten Leichtlohngruppen); dies galt auch für die politische Repräsentation. Darüber hinaus entsprach die allgemeine rechtliche Situation von Frauen, trotz des Gleichberechtigungsartikels im Grundgesetz, keineswegs derjenigen der Männer. So argumentierte selbst die Einführung zum im Juni 1957 verabschiedeten Gleichberechtigungsgesetz: “Es gehört zu den Funktionen des Mannes, dass er grundsätzlich der Erhalter und Ernährer der Familie ist, während die Frau es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen muss, das Herz der Familie zu sein.”1 Außerdem war festgelegt, dass der Ehemann als gesetzlich definierter “Haushaltsvorstand” verbindliche Entscheidungen auch alleine treffen konnte. Das Scheidungsrecht tendierte dazu, die (erwerbstätigen) Männer extrem zu begünstigen, so dass (Haus-)Frauen, die “schuldig” geschieden wurden, oftmals ohne jegliche finanzielle Unterstützung dastanden. In der Praxis bedeutete dies eine erhebliche Erschwernis der Scheidung. Vergewaltigung in der Ehe hieß noch “eheliche Pflicht”, Abtreibung war verboten, und die Kinderbetreuung war vollständig privatisiert, das heißt in die Familien verlagert und damit exklusive Aufgabe der Frauen.
Dementsprechend waren die Forderungen der frühen Frauenbewegung ebenso radikal wie umfassend: Alle Bereiche der gesellschaftlichen Ungleichheit sollten aufgehoben werden – im Produktions- wie im Reproduktionsbereich, also in der Erwerbs- wie in der Hausarbeit.
Zwei Narrative
In der medialen Debatte über die Wirkungen und Erfolge der Neuen Frauenbewegung überwiegt heute zumeist ein positives Narrativ. Tatsächlich hat sich die Stellung der Frau in der Gesellschaft grundlegend gewandelt. Insbesondere die aus der rechtlichen Gleichstellung resultierenden Veränderungen sind hier zu nennen: die Reform des Scheidungsrechts und die Umsetzung des Gleichberechtigungsgrundsatzes im Eherecht, mit der die Hausfrauenehe als Norm der Gesetzgebung aufgegeben wurde;2 die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe; die Änderung des Abtreibungsrechts. Außerdem haben sich die Bildungs- und Ausbildungschancen für junge Frauen insgesamt wesentlich verbessert. Darüber hinaus steigerte sich, nicht zuletzt durch die Quote, die politische Repräsentanz von Frauen beträchtlich. Schließlich hat sich die Frauenerwerbstätigkeit auf 62,2 Prozent nahezu verdoppelt, und auch der berufliche Aufstieg fällt vielen Frauen heute leichter. Selbst in die Kinderbetreuung scheint mit den jüngeren Initiativen erst der rot-grünen und dann der schwarz-roten Bundesregierung Bewegung zu kommen. Zwar mag noch nicht alles erreicht sein, aber wir schreiten, so das Credo dieses Narrativs, unaufhaltsam auf dem richtigen Weg voran. Wir sind schon fast am Ziel.
Angesichts der veränderten gesellschaftlichen Bedingungen stellt sich die Situation von jüngeren Frauen heute in der Tat anders dar als für die in den geschlechterpolitisch reaktionären 50er Jahren sozialisierten Aktivistinnen der Neuen Frauenbewegung. Dass es sich hierbei um einen durch die Bewegung erkämpften – und somit prinzipiell revidierbaren – Fortschritt handelt, gerät darüber allerdings allzu leicht in Vergessenheit. Dies liegt auch daran, dass der männliche “Backlash” (Susan Faludi) es zwar nicht vermochte, die Frauenemanzipation insgesamt aufzuhalten, aber es dennoch geschafft hat, viele mit der “zweiten Welle” des Feminismus verbundene Forderungen und Leitbilder in negativem Licht erscheinen zu lassen. Prototypisch hierfür ist hierzulande das immer noch prägende Zerrbild der männerfeindlichen, frigiden “Emanze” als Synonym für “Feministin”. Wer wollte sich damit schon identifizieren?
Hieran knüpft das zweite, gegensätzliche Narrativ der Bewegungsgeschichte an. Zwar leugnen auch Feministinnen nicht, dass sich das Geschlechterverhältnis seit den 60er Jahren zum Vorteil der Frauen gewandelt hat. Sie richten das Augenmerk allerdings gleichermaßen auf die uneingelösten Dimensionen der Geschlechtergerechtigkeit. So konzedieren sie die rechtliche Gleichstellung, betonen aber gleichermaßen, dass das Modell des “männlichen Ernährers” der Familie gesellschaftlich und institutionell fortbesteht – gesetzlich absichtsvoll gefördert durch das Ehegattensplitting und die Mitversicherung von Ehepartnern in den Krankenversicherungen. Auch blieb manche Reform, wie diejenige des Abtreibungsparagraphen oder die “Homo-Ehe”, auf halbem Wege stecken. Darüber hinaus leben viele Frauen immer noch in ökonomischer Abhängigkeit von ihren Ehemännern. Zwar hat sich die Bildungs- und Ausbildungssituation für Frauen in der Tat erheblich verbessert; gleichwohl reflektiert die Arbeitsmarktpartizipation von Frauen ihren gestiegenen Bildungsgrad nur unzureichend. Und zwar sowohl quantitativ wie qualitativ: So unterschlägt die Betonung der gestiegenen Erwerbsrate von Frauen, dass diese, anders als Männer, zum großen Teil nur teilzeiterwerbstätig sind und beträchtliche Lohnunterschiede fortbestehen – Schätzungen zufolge beträgt die Lohndifferenz 22 Prozent. Damit befindet sich die Bundesrepublik, neben Estland, Zypern und der Slowakei, am unteren Ende der 27 EU-Mitgliedstaaten. Auch verbirgt sich hinter der Fassade gestiegener Erwerbsraten, dass immer mehr Frauen in den Niedrig- und Niedrigstlohnbereich abgedrängt werden. Ferner ist der berufliche Aufstieg von Frauen begrenzter, als es den Anschein hat: Während sich der Frauenanteil in vielen Berufen substanziell erhöht hat, bleiben die Leitungsfunktionen fast durchweg männlich dominiert. Dies gilt insbesondere für die Wirtschaft (so sind die Vorstände der 30 DAX-Unternehmen nahezu frauenfrei), lässt sich aber beispielsweise auch für die Hochschulen nachweisen: Trotz jahrzehntelanger Frauenförderprogramme erhöhte sich der Frauenanteil an der Professorenschaft bis 2007 lediglich auf 16,5 Prozent. Die im Verborgenen wirkenden systemischen Barrieren gegenüber einem beruflichen Aufstieg von Frauen hat man mit dem Begriff der “gläsernen Decke” zu fassen versucht.
Insbesondere betonen feministische Kritikerinnen inzwischen die sozialen Barrieren, denen sich gerade Frauen aus den unteren Schichten nach wie vor ausgesetzt sehen. Diese lassen sich vor allem mit Blick auf die Bildungs- und Erwerbssituation von Frauen nachweisen – und sie sind, wie die Einführung des Elterngeldes illustriert, teilweise auch politisch gewollt.3 Gerade hinsichtlich der Frage der Kinderbetreuung ist das Angebot – trotz des medial zelebrierten, im Grunde aber immer noch sehr geringfügigen Ausbaus – nur im Osten der Republik aufgrund der Tradition der DDR gut, im Westen der Republik dagegen weiterhin sehr gering. Die Karriereplanung von Frauen steht und fällt daher nach wie vor mit dem “Störfall Kind”.4 Daneben indiziert auch die Bildungssituation mit Blick auf die soziale Ungleichheit erschreckende Defizite; hier offenbart Deutschland mit Blick auf die Vererbung der sozialen Lage – und somit mangelnder (Chancen-)Gleichheit – seine “ständische Tradition”.
Die im gesellschaftlichen Durchschnitt wohl geringsten Änderungen weist schließlich die Reproduktionsarbeit auf – nach wie vor gelten Haushalt und Sorgearbeit als “exklusive” Domäne der Frau. Als privat geltende Bereiche erweisen sie sich weiterhin als besonders hartnäckig gegenüber Veränderungen.
Vorbild USA ?
Wie kommt es – trotz der substanziellen Fortschritte im Geschlechterverhältnis – zu diesem anhaltenden Emanzipationsdefizit, vier Jahrzehnte nach dem Aufbruch der Frauenbewegung? Um diese Frage beantworten zu können, bietet es sich an, über den nationalstaatlichen Rahmen hinauszublicken. Ein Vergleich liegt schon deshalb nahe, weil der Aufbruch der Frauenbewegung, wie auch der Studentenbewegung, kein national isoliertes, sondern ein internationales Ereignis war, denn in allen Staaten der westlichen Welt bildeten sich vergleichbare Bewegungen mit ähnlichen Forderungen. Insbesondere in den Vereinigten Staaten hatte der Kampf um das Geschlechterverhältnis bereits vor Sigrid Rügers Tomatenwurf eingesetzt. So hatten Frauen im amerikanischen SDS, den “Students for a Democratic Society”, ihre Kritik schon drei Jahre zuvor artikuliert. In einem Workshop “Women in the Movement” entstand ein Statement, das mehr Partizipation von Frauen einklagte – und von den Männern im SDS vehement abgelehnt wurde.5 Derlei Erfahrungen führten dazu, dass Teile der Bewegung zunehmend einen radical feminism propagierten. “Gemeinsam war ihnen der Aufruf zu einer Revolutionierung der bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse jenseits der Klassenproblematik sowie die Einsicht, dass der Kampf gegen die Unterdrückung nur von den Unterdrückten geführt werden könne. Beide Prämissen wurden von den ersten Verfechterinnen eines neuen Feminismus in Europa übernommen.”6
Was die amerikanische Frauenbewegung aber von der deutschen unterscheidet, ist, dass sie neben ihrem radikalen Flügel, der in Theorie und Aktionsformen die deutsche Bewegung wesentlich inspirierte, schon frühzeitig einen gemäßigten, professionellen Zweig von Frauenorganisationen und Frauenlobbys herausbildete, die sich in die vorherrschenden Strukturen einbringen und diese verändern wollten. Der prominenteste Ausdruck dieser Tendenz ist die “National Organization for Women” (NOW), die 1966 gegründet wurde und sich schnell zur größten Frauenorganisation des Landes entwickeln sollte.7 Zehn Jahre nach ihrer Gründung hatte die NOW bereits über 40.000 Mitglieder, heute sind es rund eine halbe Million. Dass die NOW solch großen Zulauf erhielt – und sich eine fruchtbare “strategische Arbeitsteilung” zwischen radikalem und gemäßigtem Flügel der Frauenbewegung herausbildete –, liegt zunächst in der politischen Kultur der Vereinigten Staaten begründet. Die “liberal tradition” des Landes erleichtert nämlich auch oppositionellen Bewegungen einen Zugriff auf den Staat.8 Während sich die politischen Institutionen in der Bundesrepublik, vielleicht mit Ausnahme der Zeit der ersten sozialliberalen Koalition, oft gegen Reformen sperrten, ja lange sogar immunisierten, zeigten sich die USA, die ohnehin über eine stärkere “Bewegungskultur” wie auch eine größere Präsenz von Frauen in den Bildungsinstitutionen verfügten, vis-à-vis der Frauenbewegung offener für politische Veränderungen. Angesichts dessen nimmt es nicht wunder, dass sich im Land der “liberalen Tradition” weitergehende Forderungen institutionalisieren ließen – und sich große Teile der Bewegung positiver auf den Staat bezogen – als im trotz Grundgesetz immer noch stark von “ständischen Traditionen” geprägten Deutschland.
Hierzu trugen allerdings die der Frauenbewegung vorausgehenden Erfolge der Bürgerrechtsbewegung maßgeblich bei. Diese hatte den Widerspruch zwischen der liberalen Verfassungsnorm, die dem Einzelnen freie Entfaltungsmöglichkeiten verspricht, und der Verfassungswirklichkeit schon einige Jahre zuvor ins Zentrum der gesellschaftlichen Auseinandersetzung gerückt. In der Folge bildete der von ihr errungene Civil Rights Act, mit dem 1964 die Rassentrennung beseitigt wurde, einen entscheidenden Ansatzpunkt für den Kampf der Neuen Frauenbewegung für die Gleichstellung von Männern und Frauen. Dass dieses Gesetz auf Drängen von Frauenorganisationen schließlich auch die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht verbot, verleiht dem amerikanischen Feminismus seine spezifische Ausprägung: Durch die Analogie, die zwischen “Geschlecht” und “Rasse” gezogen wird, genießt hier – zumindest auf gesetzlicher Ebene – die Gleichstellung der Geschlechter Vorrang gegenüber dem Differenzgedanken. Maßgabe der Politik war also nicht ein tatsächlicher oder vermeintlicher Unterschied zwischen Männern und Frauen, sondern die abstrakte Gleichheit der Individuen.
Darüber hinaus bot der Civil Rights Act ein Instrumentarium, mittels dessen Gleichbehandlung rechtlich einklagbar wurde. Dafür steht auch die Existenz einer eigens für diesen Zweck geschaffenen Institution – der “Equal Employment Opportunity Commission”. 1965 gegründet, begann die Behörde mit 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und 8852 eingereichten Beschwerden im ersten Jahr. 40 Jahre später betrug die Zahl der Beschwerden bereits 75.428, davon insgesamt 23.094 Klagen wegen sexueller Diskriminierung. (Zum Vergleich: In der Bundesrepublik wurden zwischen 1982 und 2004 insgesamt lediglich 112 Verfahren eröffnet.)9
Mit der “Equal Employment Opportunity Commission” entstanden zudem Programme zur “Affirmative Action”, die bestehende Formen der Diskriminierung – zunächst der Schwarzen und dann auch der Frauen – durch positive Förderung, das heißt durch eine aktive Antidiskriminierungspolitik, abbauen sollten.10 Daher kam es in den Vereinigten Staaten, wenngleich gerade dort viel über die “gläserne Decke” diskutiert wird,11 zu einem wesentlich rascheren beruflichen Aufstieg von Frauen. Dies hat inzwischen auch eine ökonomische Dimension, denn angesichts drohender Schadensersatzklagen kalkulieren Arbeitgeber schlicht, dass mögliche Schadensersatzzahlungen wegen sexueller Diskriminierung (das heißt in diesem Fall Nicht-Einstellung oder Nicht- Beförderung von Frauen) für sie teurer sind als ein höherer Frauenanteil. In der Folge wuchs die institutionelle Präsenz von Frauen etwa an den Hochschulen, den Geburtsstätten der Neuen Frauenbewegung, wesentlich rascher an als in der Bundesrepublik. So lag der Anteil von Frauen allein an den Professuren mit tenure (Anstellung auf Lebenszeit; entspricht in etwa den hiesigen W2- und W3-Professuren) in den Vereinigten Staaten 2005/06 bei 31 Prozent. Diese quantitative Dimension hatte, wie die frühe institutionelle Etablierung der “Women’s Studies” belegt, auch eine qualitative, inhaltliche Seite.12
Der durch die “liberale Tradition” bestärkte Grundsatz abstrakter individueller Gleichheit erwies sich also mit Blick auf den beruflichen Zugang und Aufstieg von Frauen, der sich auch für viele andere Bereiche nachweisen lässt, als Vorteil. Gleichwohl hatte dieser Grundsatz auch eine Kehrseite. Denn das abstrakte Gleichheitsideal abstrahiert von den spezifischen Formen der Diskriminierung, denen sich Frauen ausgesetzt sehen. Hieraus resultierte zweierlei: Zum einen bedeutete die so begründete Gleichstellungspolitik, dass sich erwerbstätige Frauen an die männliche Erwerbsbiographie anpassen mussten, da diese ebenfalls als geschlechtsneutral definiert wird. Darüber hinaus gibt es keine spezifische Arbeitsschutzgesetzgebung.
Zum anderen zeigt das Diktum abstrakter Gleichheit Schwächen, wenn es um die gesellschaftliche Verantwortung für den Reproduktionsbereich geht. Familienarbeit gilt hier als Privatangelegenheit, nicht als Frage des Gemeinwohls, und es gibt daher keine Gesetzgebung, die Frauen in Zeiten von Schwangerschaft und Geburt unterstützt. Auch Kindererziehung und -betreuung sind im amerikanischen Staatsverständnis Angelegenheiten, die weitgehend durch den Markt geregelt werden. In diesem Sinne neigt das US-Modell dazu, die gesellschaftliche Dimension von Geschlecht und Reproduktion zu eskamotieren.13
Ein Vergleich der Institutionalisierung von Forderungen der Frauenbewegungen in den Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik offenbart also – quasi spiegelbildlich – die Stärken und Schwächen der jeweiligen Bewegungen wie auch der politischen Kultur und Tradition, die nicht einfach zu der einen oder anderen Seite aufgelöst werden können, sondern das grundlegende Dilemma institutioneller bzw. institutionalisierter Politik sichtbar machen.
Während in den USA, wie gesehen, das liberale Modell abstrakter Gleichheit von geschlechtsspezifischen Faktoren absieht, dominiert in der geschlechterpolitisch traditionelleren und sozialpolitisch konservativeren Bundesrepublik (mit dem grundrechtlich verankerten Schutz von Mutterschaft, Ehe und Familie) eine auf dem Differenzgedanken basierende Form der Frauenförderung. Dementsprechend schwer tut sich der bundesdeutsche Staat mit der Antidiskriminierungsgesetzgebung, die überhaupt erst aufgrund von Auflagen des Europäischen Gerichtshofes zustande kam.
Der Vergleich der beiden Länder macht anschaulich, dass die Frauenbewegungen, trotz vergleichbarer Kritik und Forderungen, in ihrer institutionellen Ausformung verschiedene Akzente setzen – und unterschiedliche, “pfadabhängige” Erfolge und Misserfolge zu verzeichnen haben. Die Institutionalisierung von Forderungen aus der sozialen Bewegung erweist sich dabei in beiden Fällen als zutiefst ambivalent. Mehr noch: Trotz großer Erfolge sind viele Anliegen bis heute, und zwar unabhängig von den unterschiedlichen Modellen der Politik der Gleichberechtigung, nicht eingelöst worden.
In diesem Kontext stellt sich die Frage, in welchem Zusammenhang die Forderungen der Frauenbewegung heute thematisiert werden können und welche ursprünglichen Forderungen angesichts der veränderten Bedingungen heute neu formuliert werden müssen – und wie sich der für institutionelle Veränderungen nötige außerinstitutionelle Druck revitalisieren lässt. Dies führt zurück zu der Frage, was denn der Maßstab ist, an dem die Ergebnisse gemessen werden. Anders formuliert: “Von welchen Frauen reden wir und was sind ihre Bedürfnisse?”14
Im neoliberalen Zeitgeist scheint “jede ihres Glückes Schmied” zu sein; die ungleichen Voraussetzungen, die aufgrund des Geschlechts beispielsweise in weiten Teilen des Arbeitsmarktes fortbestehen, werden auf diese Weise verdrängt. Das mag für die härter werdenden individuellen Karrierekämpfe geboten sein – mit den Vorstellungen von gesellschaftlicher Emanzipation und Gleichberechtigung ist es indes nur noch schwer zu vereinbaren. Denn unter dem Primat des ökonomischen Nutzens lassen sich weitergehende Forderungen – wie die nach einer nicht-marktgesteuerten Neugestaltung der Lebensverhältnisse – nicht verwirklichen. Der Umstand, dass Erwerbstätigkeit für viele Frauen heute, gerade aus den unteren Schichten, in erster Linie eine ökonomische Notwendigkeit (und weniger ein Mittel zur Selbstverwirklichung) ist, bestätigt diesen Trend. Offensichtlich hat die Gleichstellungspolitik für Frauen, je nach sozialer Lage, ganz unterschiedliche Ergebnisse gezeitigt. Die Ansätze, Gleichberechtigung gesellschaftlich zu institutionalisieren, erreichten nur einen spezifischen Teil der Gesellschaft, überwiegend aus den gehobenen Schichten, und selbst diese, wie gerade das Bild der “gläsernen Decke” veranschaulicht, nur teilweise. Dies illustriert, dass sich das Geschlechterverhältnis zwar grundlegend gewandelt hat, die systemische Dimension jedoch erhalten geblieben ist.
Hinzu kommt, dass Frauen- und Gleichstellungspolitik heute nicht mehr notwendigerweise in einem Kontext emanzipatorischer Politik stattfindet. Im Gegenteil: Auch das Feld der Gleichstellung wird von den auf bloße Effizienz gesellschaftlicher (sprich: ökonomischer) Organisation gerichteten, marktgesteuerten Modellen dominiert. Kritische, feministische Bewegungsansätze hingegen, die den qualitativen Aspekt der Geschlechterordnung auch jenseits der rein quantitativen (Verteilungs-)Verhältnisse in Frage stellen, treffen auf bedeutend stärkeren Widerstand und haben es entsprechend schwer, sich und ihren Anliegen in der politischen Öffentlichkeit Gehör zu verschaffen. Hierzu trägt auch der Umstand bei, dass die schwächer gewordene Bewegung im Zuge der Institutionalisierung ihrer Forderungen immer stärker von einem “Berufsfeminismus”15 geprägt ist, der sich zumeist auf quantitative Gleichstellung beschränkt.
Dabei scheint gerade das “Herz” der Frauenbewegung, das Private politisch zu denken, auf der Strecke geblieben zu sein. Nirgends zeigt sich dies drastischer als in der – bereits in Helke Sanders Referat zentralen – Schwierigkeit, Beruf und Familie zu vereinbaren. Hier liegt zugleich das Problem der bloßen Ausweitung der Vollzeiterwerbstätigkeit auf Frauen – auch wenn die zunehmende Berufstätigkeit von Frauen den Regierenden, zumindest mit Blick auf die Kinderbetreuung, Beine zu machen scheint. Studien zeigen immer wieder, dass sich gerade an der Aufteilung der Reproduktionsarbeit (Haushalt und Kinder) nur wenig geändert hat: Nach wie vor wird die Arbeit in diesem Bereich – in Deutschland wie in den USA – vor allem von Frauen geleistet. Dies wirft grundlegende, qualitative Fragen auf, die über die Forderung nach der bloßen Eingliederung von Frauen ins bestehende, männlich kodifizierte Erwerbsleben hinausgehen.
Ein Rückblick auf 40 Jahre Neue Frauenbewegung muss deshalb die Ambivalenz des Institutionalisierungsprozesses herausstellen. Es gilt einerseits, die materiellen Erfolge herauszustellen, die sich gerade anhand der gestiegenen Präsenz von Frauen in zentralen gesellschaftlichen Institutionen nachweisen lassen. Andererseits darf der Hinweis auf die erzielten Fortschritte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Frauenbewegung, wie auch die Studentenbewegung, gesellschaftlich in wesentlichen Teilen als bloßer Impuls für eine überfällige Modernisierung genutzt und vereinnahmt wurde – mit für Frauen sozial höchst unterschiedlichen Auswirkungen.16
Dies bedeutet, dass die Emanzipation der Frau, allen medial dominanten Einflüsterungen zum Trotz, immer noch ein gesellschaftlich unabgegoltenes Anliegen ist. Diese Erkenntnis bleibt entscheidend dafür, dass die Frauenbewegung als politische Kraft, die eine gerechte Gesellschaft im Blick hat, neue Bedeutung gewinnt.
Zit. nach: Frauen zwischen Familie und Beruf (Schriftenreihe des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit), Stuttgart u.a. 1978, S. 9.
Vgl. Sabine Berghahn, Der Ritt auf der Schnecke. Rechtliche Gleichstellung in der Bundesrepublik Deutschland, Juni 2003, in: "gender...politik...online", http://web.fu-berlin.de/gpo.
Vgl. Anuscheh Farahat, Stefanie Janczyk, Annett Mängel und Barbara Schönig, Exklusive Emanzipation. Zur Frauen- und Familienpolitik der großen Koalition, in: Blätter, 8/2006, S. 985-994; Christine Wimbauer und Annette Henninger, Magd des Marktes. Das Elterngeld und die neue Familienpolitik, in: Blätter, 8/2008, S. 69-76.
Elisabeth Beck-Gernsheim, "'Störfall Kind': Frauen in der Planungsfalle", in: APuZ, 24-25/2008, S. 26-32.
Vgl. Marlene Dixon, "On women's liberation", in: Radical America, 2/1970, S. 27.
Kristina Schulz, "Wende im Geschlechterverhältnis? Feminismus und Frauenbewegung", in: Jens Kastner und David Mayer (Hg.), Weltwende 1968? Ein Jahr aus globalgeschichtlicher Perspektive, Wien 2008, S. 38-53, hier S. 41.
Vgl. Maryann Barakso, Governing NOW: Grassroots activism in the national organization for women, Ithaca und London 2004.
Vgl. Albert Scharenberg, "Comeback der 'liberal tradition'? Die USA nach Bush", in: Blätter, 3/2008, S. 53-61.
Angaben der "Equal Employment Opportunity Commission"; Kerstin Kohlenberg: "Das falsche Geschlecht", in: Die Zeit, 23/2006.
Affirmative Action ist ein für die USA atypischer Politikansatz, da er einen starken staatlichen Eingriff bedeutet und gruppenspezifische statt individuelle Rechte zum Ausgangspunkt hat. Er entspricht jedoch im Ergebnis durchaus der "liberalen Tradition", da er beansprucht, auf diesem Weg individuelle Gleichberechtigung herzustellen.
Vgl. Sue V. Rosser, The science glass ceiling. Academic women scientists and the struggle to succeed, London 2004.
Vgl. Florence Howe (Hg.), The politics of women's studies. Testimony from 30 founding mothers, New York 2000; Robyn Wiegman (Hg.), Women's studies on its own: A next wave reader in institutional change, Durham 2002.
Rickie Solinger, Pregnancy and power: A short history of reproductive politics in America, New York 2005.
Claudia Pinl, "Gender Mainstreaming: Vom radikalen Gedanken zur technokratischen Umsetzung", in: Blätter, 7/2005, S. 878-883, hier S. 879.
Barbara Holland-Cunz, Die alte neue Frauenfrage, Frankfurt a. M. 2003.
Vgl. Stefanie Ehmsen, Der Marsch der Frauenbewegung durch die Institutionen. Die Vereinigten Staaten und die Bundesrepublik im Vergleich, Münster 2008.
Published 16 September 2008
Original in German
First published by Blätter für deutsche und internationale Politik 9/2008
Contributed by Blätter für deutsche und internationale Politik © Stefanie Ehmsen / Blätter für deutsche und internationale Politik / Eurozine
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