Der Bologna-Prozess als Verdichtung gesellschaftlicher Verhältnisse
The Bologna reforms in Austria
Im Zuge der Protestbewegungen in Österreich und darüber hinaus stand der Bologna-Prozess im Mittelpunkt der Kritik. Dabei wurde er vor allem als rein hochschulpolitisches Problem verhandelt. Die gesamtgesellschaftlichen Zusammenhänge blieben meist ausgeblendet.
Dies zeigt sich z.B. darin, dass als Alternative zur neoliberalen Bologna-Universität, immer wieder zumindest implizit die humboldtsche Ordinaruniversität und deren Bildungsideal beschworen wurden. Ebenso bezeichnend ist, dass sich immer, wenn Forderungen mit gesamtgesellschaftlichem Anspruch auf die Tagesordnung gesetzt wurden, einige AkteurInnen der Bewegung mit dem gleichen Einwand zu Wort meldeten, dass es hier doch nur um die konkrete Behebung hochschulpolitischer Mängel und nicht um “Weltverbesserung” im Allgemeinen geht.
Mit der nachholenden Entwicklung des Fordismus in Österreich, spätestens ab den 1970er Jahren, tat sich in der kapitalistischen Wirtschaft ein viel beklagter Fachkräftemangel auf. Während der Mangel an ungelernten Arbeitskräften, der ebenso virulent wurde, durch den massenhaften “Import” von migrantische ArbeiterInnen abgedeckt wurde, (vgl. Parnreiter, 1994, 116-146) kam es um den Mangel an akademischen Fachkräften entgegenzuwirken, zu einer temporären Öffnung der Universitäten. Das Konzept der elitären Ordinaruniversität zeigte sich hinderlich um mit der rasanten technisch-ökonomischen Entwicklung des Fordismus Schritt zu halten. Angemerkt sei an dieser Stelle auch, dass der Schritt zur Gruppenuniversität nicht nur eine Veränderung in den absoluten Studierendenzahlen bedeutete, sondern auch, dass sich der Anteil an Studentinnen fast verdoppelte. Geschlechterverhältnisse an den Universitäten wurden zwar nicht aufgebrochen, da Frauen in höheren wissenschaftlichen Positionen, wie etwa bei Professuren, weiterhin nicht vertreten waren, dennoch ist der deutliche Anstieg von Studentinnen bemerkenswert. Waren es im Studienjahr 1960/61 noch 38 533 Studierende, davon nur 23% Frauen, so waren im Studienjahr 1980/1981 bereits 115616 Studierende inskribiert. Der Anteil an Studentinnen betrug hier bereits 39, 66 %. (Statistik Austria 2009).
Die Entstehung der Gruppenuniversität lässt sich neben den Anstieg des Frauenanteils mit zwei Merkmalen charakterisieren: Zum einen zeichnet sie sich durch die Öffnung der Uni für breitere Teile der Gesellschaft aus, so war etwa die Förderung von Kindern aus bildungsfernen Familien propagiertes Ziel der sozialdemokratischen Hochschulpolitik. Zum anderen war die Einführung zahlreicher paritätisch besetzter Universitätsgremien Teil der Umstrukturierungen. Die Sozialdemokratie scheiterte jedoch an bürgerlichen Widerständen, das sozial selektive mehrgliedrige Schulsystem zu reformieren und eine Gesamtschule einzuführen. Die Öffnung der Universitäten blieb daher trotzdem nur auf kleine Sektoren der Gesellschaft, aus dem BürgerInnen- und KleinbürgerInnentum sowie Kinder von (Groß)Bauern und Bäuerinnen beschränkt.
Im Gegensatz zu deutschen Universitäten, an denen kritische WissenschafterInnen systematisch aus den Universitäten ausgegrenzt wurden (vgl. Sablowski 2010, 9), kam es in Österreich zur Entstehung neuer Institute, insbesondere im Bereich der Sozialwissenschaften. Diese boten auch Möglichkeiten für kritische Forschung, so wurden etwa Grundlagen feministischer Politikwissenschaft erforscht und Feministische Theorie etablierte sich hier bald als Teil kritischer Sozialwissenschaften. (Kreisky/Sauer 1995). Von der beginnenden Krise des Fordismus blieben die Universitäten nicht unberührt. Das Budget der Hochschulen wurde nicht weiter erhöht, trotz der, durch die Öffnung bedingten, konstant steigenden Studierendenzahlen. Die Situation auf den Universitäten verschlechterte sich stetig.
Ende der 1980er Jahre begann auch in Österreich mit der Durchsetzung neoliberaler Politiken. Die Privatisierung ehemals staatlicher Betriebe, die Auflockerung korporatistischer Lohnverhältnisse und der damit verbundene Aufstieg atypischer und prekärer Arbeitsverhältnisse sind allesamt Aspekte dieser Trendwende. Obwohl von der Sozialdemokratie vorangetrieben, beschleunigte der neoliberale Umbau, die Krisenprozesse der Sozialdemokratie und Gewerkschaften. Die andere Seite der Medaille war der dramatische Aufstieg der extremen Rechten unter Jörg Haider, der die “populistische Lücke” füllte (vgl. Flecker/Kirschenhofer 2007, 47-51). Der neoliberale Umbau wurde schließlich durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union 1995 weiter abgesichert. Damit wurden nationale Politiken unter neoliberal ausgerichteten Beitrittskritierien, des gemeinsamen Marktes unterworfen und schließlich die Spielräume nationaler Wirtschafts- und Budgetpolitik durch die Maastrichtkriterien für den Euro, massiv eingeschränkt. Es lässt von einem sich “neuen Konstitutionalismus”, also das auf Dauer stellen, bestimmter politischer Paradigmen, durch die Supranationale Organisation ‘EU¹ sprechen (Gill 1988, 5-26). Nicht nur, aber auch durch den EU-Beitritt, kam es zu einer Verschiebung der Entscheidungen, weg von der Legislative, hin zu den exekutiven Staatsapparaten, insbesondere zu einer Stärkung des Finanzministeriums. Dieser Prozess kann auch als ein Teilaspekt dessen bezeichnet werden, was Nicos Poulantzas als “Autoritären Etatismus” bezeichnet hat (vgl. Poulantzas 2002, Seite 231-246). Poulantzas beschreibt die Verschiebung des Machtgefüges von der Legislative zu Gunsten der Exekutive und einem damit einhergehend Wandel der Gesetzes-, Parlaments- und Parteienebene. (Poulantzas 2002 [1977], 246).
Im Zuge der 800-Jahrfeier der Pariser Sorbonne-Universität unterschrieben Claude Allegre, Luigi Berlinguer, Tessa Blackstone, und Jürgen Rüttgers, WissenschaftsministerInnen von Frankreich, Italien, dem Vereinigten Königreich und Deutschland am 25. Mai 1998 die sogenannte Sorbonner Erklärung. Darin einigten sie sich die Verantwortlichen der vier größten Staaten der Europäischen Union auf die Homogenisierung der “Hochschularchitektur” (also die Umstellung auf die einheitliche Einführung der Bachelor-, Master-, und PhD-Abschlüsse), die unbürokratische Anerkennung erbrachter “Leistung” und damit verbunden die Einführung des ECTS (European Credit Transform System), die Förderung der Mobilität der Studierenden. Die Sorbonner Erklärung ging in ihren Zielen deutlich weiter in der Vereinheitlichung des europäischen Teritärsektors und in der Anpassung an den anglo-amerikanischen Raums als das noch die Lissabon Erklärung (April 1997) vorsah. Die Lissabon Erklärung stellt den ersten Versuch eines Abkommens des Europarates und der UNESCO über die Anerkennung Universitätsabschlüssen im europäischen Raum dar (Vgl. Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region Lissabon, 11.IV.1997, www.bmwf.gv.at). Dass hinter der Sorbonner Erklärung mehr stecken sollte, als ein gemeinsames, semiverbindliches Papier zur Zukunft der Universitäten zeigt sich im Abschluss der Erklärung: “We call on other Member States of the Union and other European countries to join us in this objective and on all European Universities to consolidate Europe’s standing in the world through continuously improved and updated education for its citizens.” (Sorbonne Joint Declaration, Paris, the Sorbonne, May 25 1998). Dem Ruf der vier Staaten folgten 29 weitere, darunter auch Österreich, allerdings dann unter dem Dach des Bologna-Prozesses, einem unverbindlichen Projekt, dessen Umsetzung bis 2010 vollbracht sein soll. Die Bologna Erklärung stellt, wie auch das Lissabon Abkommen, keine EU-Richtline, kein Gesetz oder Ähnliches dar, sondern ist ein unverbindliches Papier zwischen nationalstaatlichen Exekutiven. Hervor zu streichen ist hierbei nicht nur die fehlende legislative Abstimmung über den Bologna Prozess, sondern auch was diese Entwicklung für die einzelnen Staaten bedeutet. Sie geben die Entscheidungsgewalt über strategische Entscheidungen im Hochschulbereich und damit auch der ideologischen Reproduktion von BildungsbürgerInnennachwuchs und Herrschaft ab, zugunsten einer supranationalen, informellen Entscheidungsstruktur. Der scheinbare Bedeutungsverlust der Staatsapparate in einzelnen Ländern wird durch den Bedeutungszuwachs internationaler Strukturen ausgeglichen. Brand, Görg und Wissen beschreiben dies als Teilprozess der ‘Internationalisierung des Staates’. Es kommt nicht zur Herausbildung eines neuen, alleinstehenden Staates, sondern diese Strukturen und deren internationale Staatsapparate bekommen Funktionen wie etwa die Sicherung von Eigentumsverhältnissen, die typisch für den modernen Staat waren. Aufgabe der internationalisierten Staatsapparate ist es: “antagonistische gesellschaftliche Verhältnisse abzusichern und auf Dauer zu stellen. Insofern ist die Internationalisierung des Staates ein Projekt der herrschenden Kräfte – und hier insbesondere von Klassen und Klassenbündnissen –, mit dem diese ihre Interessen durchzusetzen bzw. zu stärken versuchen” (Brand, Görg, Wissen 2007, 222).
Nicos Poulantzas entwirft in seinem Buch “Staatstheorie” die Theorie des Staates als materielle Verdichtung eines Kräfteverhältnisses zwischen Klassen und Klassenfraktionen. Der Staat als Verhältnis sichert zwar die allgemeinen Interessen des Kapitals, jedoch nicht einer einzigen Klassenfraktion und ist Bestandteil von Klassenkämpfen. Mit Poulantzas’ Theorie des Staates im Hintergrund und den Schlussfolgerungen der drei Autoren wird eine Überbewertung des Staates als Subjekt gesellschaftlicher Transformationsprozesse verhindert und der Blick auf die AkteurInnen dieser Entwicklungen gelenkt. Mittlerweile wird die Konkretisierung und Erweiterung der einst von vier Staaten ausgehenden Lissabon-Reform, der Bologna-Prozess, in 46 Staaten der Bolognaprozess umgesetzt, die Realisierung des Projekts sieht in den meisten Staaten gleich aus und es ist daher anzunehmen, dass dadurch auch die gleichen Interessen in den Staaten umgesetzt werden. Da der Bolognaprozess eben kein verbindliches Abkommen darstellt und die konkrete Umsetzung den Nationalstaaten überlassen bleibt, wird klar, dass die Stärke internationaler Institutionen und Regime, “in der diskursiven Umsetzung hegemonialer Projekte” (Brand, Görg, Wissen 2007. 227) liegt, der Nationalstaat in der Umsetzung der Politiken aber weiterhin zentral bleibt. Damit verbunden ist, die Schlussfolgerung, dass das Verschieben von Entscheidungsprozessen auf trans- oder supranationale Ebenen, selbst bereits eine Verdichtung von Kräfteverhältnissen darstellt, da diese nicht für alle AkteurInnen auf gleiche Weise zugänglich sind (ebd. 230).
Die drei selbstgesteckten Haupt- oder Überziele des Bolognaprozesses waren die weitere Förderung von Mobilität von Studierenden, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulsektors, sowie die Vergleichbarkeit tertiärer Ausbildung. Weitere Schlagwörter, hinter denen sich tiefgreifende Umwälzungen verbergen, sind Lebenslanges Lernen, Gemeinsame Qualitätsentwicklung und Employability. Im Folgenden soll daher auf die Ziele und Auswirkungen des Bologna Prozesses eingegangen werden, und deren gesellschaftlicher Zusammenhang gezeigt werden.
In Österreich ging die Implementierung des Bologna Prozesses nicht nur mit dem neoliberalen Umbau der Universitäten einher, sondern auch mit dem Sozialabbau, Prekarisierung und Entdemokratisierung der schwarz-blauen Regierung unter Wolfgang Schüssel. Die Einführung der neuen Hochschularchitektur führte zur Verkürzung der Studienzeit. Dies hatte verschiedene Effekte. Es kam es zu einer Verdichtung des Lehrstoffes, das alte Diplomstudium mit einer Mindeststudienzeit von vier Jahren wurde in ein dreijähriges halbwissenschaftliches Studium transferiert. Die Arbeitsbelastung von Studierenden stieg deutlich an, aber auch für WissenschafterInnen stieg das Arbeitsausmaß beträchtlich (Banscherus et alt., 27). Die Intensivierung der Arbeit-oder um mit dem Bologna Prozess zu sprechen, die Steigerung des Workloads, ist Teil neoliberaler Umstrukturierung und Unterwerfung aller Lebensbereiche unter die Verwertungslogik. Klaus Pickshaus beschreibt Stress als Kennzeichen neoliberaler Arbeitswelt: “Dass es zu einer allgemeinen Stresszunahme gekommen ist, hängt mit den Umbrüchen in der Arbeitswelt zusammen: Unter Druck der shareholerorientierten Kurzfristökonomie hat die Extensivierung und Intensivierung der Arbeit erheblich zugenommen.” (Pickshaus 2006, 219)
Auch Konkurrenzdenken und Wettbewerb sind zentrale Aspekte neoliberaler Ideologie, und finden sich im Bologna-Prozess wieder. So stehen etwa die Studierenden auf Grund der drohenden quantitativen oder qualitativen Beschränkungen für ein weiterführendes Masterstudium unter enormen Konkurrenzdruck. Kollektives, solidarisches Lernen wird zur Ausnahme. WissenschafterInnen stehen untereinander im Wettbewerb um die meisten Publikationen, Zitationen und das erfolgreiche Eintreiben von Drittmittel, um Arbeitsverträge und Arbeitsplätze. Darüber hinaus stehen die Universitäten untereinander im Wettbewerb um die besten Plätze auf fragwürdigen Rankinglisten. Forschung – die wenn überhaupt erst im Masterstudium stattfindet, wird zum Luxusgut, dass nur jenen zukommt, die sich in dieser Wettbewerbslogik finden können. Der Bachelorabschluss hingegen wird zur Massenabfertigung, zum Studium zweiter Klasse, das nach ökonomischer Verwertbarkeit unter dem marktherrschaftlichen Schlagwort der Employability ausgerichtet wird. Der von Poulantzas beschriebene Wandel kann als weitergehende Entdemokratisierung der Gesellschaft beschrieben werden, die sich auch an den Hochschulen manifestiert. War die Gruppenuniversität noch von paritätisch besetzten Gremien dominiert, so ist die postfordistische Hochschule von ProfessorInnen und externen Personen aus Politik und Wirtschaft, die die Entscheidungen nach dem Prinzip der Kostenneutralität abwägen, gelenkt. In Österreich wurde die Entdemokratisierung mit dem Universitätsgesetz 2002 vorangetrieben, ProfessorInnen und Rektorat bekamen mehr Rechte, Studierenden kamen nur noch Sitze in beratenden Gremien zu. Das Wissenschaftsministerium beschreibt das UG 2002 als “Beispiel guter Praxis” in der Implementierung des Bolognaprozesses (www.bmwf.gv.at/eu_internationales)
Der Rückblick macht deutlich, dass die Universitäten niemals außerhalb der Gesellschaft gestanden sind. Das Ideal einer Bildung um ihrer Selbstwillen war bestenfalls Ideologie, in Wahrheit stand sie schon immer im Zusammenhang mit den Erfordernissen der Reproduktion kapitalistischer Verhältnisse. (Althusser 2008 [1971], Seite 24ff) Der empörte Vorwurf vieler, die Universitäten würden plötzlich “ökonomisiert” werden, ist insofern haltlos, als dass dies kein neuer Prozess des Neoliberalismus ist, sondern Universitäten immer auch Teil ökonomischer, ideologischer und politischer Verhältnisse waren. Nur mit diesem Verständnis- Universitäten und Hochschulpolitik als Teil gesellschaftlicher Verhältnisse zu sehen- kann eine allumfassende, tiefgreifende Kritik am Bologna-Prozess passieren.
Es muss daher klar sein, dass der Kampf gegen Bologna nicht allein auf den Universitäten gewonnen werden kann. Es geht daher darum, dass sich vor allem subalterne Gruppen, die alle auf jeweils unterschiedliche Weise vom Neoliberalismus betroffen sind, zu einem neuen anti-neoliberalen “geschichtlichen Block” zusammenschließen und gemeinsam für eine gesellschaftliche Alternative kämpfen.
Literaturliste
BRAND, Ulrich/GÖRG, Christoph/WISSEN, Markus (2007): Verdichtungen zweiter Ordnung. Die Internationalisierung des Staates aus einer neo-poulantzianischen Perspektive, in: Prokla 37(2): 217-234.
ALTHUSSER, Louis (2008 [1970]): Ideology and Ideological State Apparatuses (Notes towards an Investigation), in: ALTHUSSER, Louis (2008): On ideology, London/New York: Verso.
PARNREITER, Christof (1994): Migration und Arbeitsteilung. AusländerInnenbeschäftigung in der Weltwirtschaftskrise. Promedia: Wien
BANSCHERUS, Ulf/GULBINS, Annerose/HIMPELE, Klemens/STAACK, Sonja (2009): Der Bologna-Prozess zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Die europäischen Ziele und ihre Umsetzung in Deutschland. Eine Expertise im Auftrag der Max-Traeger-Stiftung.
Abrufbar unter: www.gew.de
Thomas SABLOWSKI (2010): Die unternehmerische Hochschule und der Bildungsstreik. In: Sozialismus 1/2010.
KREISKY, Eva/SAUER, BIRGIT (1995): Feministische Standpunkte in der Politikwissenschaft. Eine Einführung, Frankfurt/Main, New York: Campus Fachbuch.
FLECKER, Jörg/KIRSCHENHOFER, Sabine (2007): Die populistische Lücke. Umbrüche in der Arbeitswelt und Aufstieg des Rechtspopulismus am Beispiel Österreichs, Berlin: edition sigma.
GILL; Stephan (1988): European Governance and New Constituinalism: Economic and Monetary Union and Alternatives to Disciplanary Neoliberalism in Europe. In: New Political Economy 3/1998
POULANTZAS, Nicos (2002 [1977 frz.]): Staatstheorie. Politischer Überbau, Ideologie, Autoritärer Etatismus, Hamburg: VSA-Verlag.
PICKSHAUS, Klaus (2006): Stress; in: URBAN, Hans-Jürgen (2006) (Hg.): ABC zum Neoliberalismus. Von “Agenda 2010” bis “Zumutbarkeit”, Hamburg: VSA-Verlag.
www.bmwf.gv.at/uploads/tx_bmwfcontent/UG2002_011009.pdf
www.bmwf.gv.at/eu_internationales/bologna_prozess/bologna_konferenz_2010/
www.bmwf.gv.at/fileadmin/user_upload/europa/bologna/Lissabon_dt.pdf
Hochschulstatistik (2009), Wien: Statistik Austria
Published 1 July 2010
Original in German
First published by Stefan Heissenberger, Viola Mark, Susanne Schramm, Peter Sniesko, Rahel Sophia Süß, "Uni Brennt. Grundsätzliches - Kritisches - Atmospherisches", Vienna-Berlin: Turia & Kant 2010
© Martin Konecny, Hanna Lichtenberger / Eurozine
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