Das Paradoxon von Bologna

Zu den Widersprüchen des Implementierungsprozesses der Bologna-Kriterien

In Europa und USA sind Universitäten besetzt. Auch die Proteste der Studierenden und Lehrenden, die von der Akademie der bildenden Künste Wien ausgingen, haben sich in Österreich bundesweit ausgeweitet und solidarisieren sich nun mit dem internationalen Bildungsstreik. In ihren Stellungnahmen kritisiert die Protestbewegung die Zugangsbeschränkungen und Unterfinanzierung von Universitäten, die Verschulung des Studiums sowie die Studiengebühren. Dazu gehören auch die Hochschulreformen, wie sie durch die europäische Bildungspolitik in den letzten zehn Jahren propagiert und national umgesetzt wurden. Die nationalen und supranationalen Ziele dieser Hochschulreformen sind allerdings widersprüchlich. Auch das machen die Proteste deutlich.

Die Bologna-Deklaration und ihre nationale Umsetzung

Das übergeordnete Ziel der ersten Bologna-Deklaration aus dem Jahr 1999 war die Schaffung eines gesamteuropäischen Hochschul- und Forschungsraumes. Allerdings hat sich in den nationalen Umsetzungen der Bologna-Deklaration gezeigt, dass die Implementierung dieser Ziele wie Mobilität und die Vergleichbarkeit von Studienleistungen und Abschlüssen oftmals gegenteilige Effekte hat, indem sie eine neue Hierarchie in die Hochschulabschlüsse und damit auf dem Arbeitsmarkt einführt, die den Zielen einer demokratischen Bildungs- und Beschäftigungspolitik widersprechen. Diese Entwicklung zu kritisieren wäre vorerst Aufgabe der nationalen wie europäischen Politik, ihren ExpertInnenkommissionen und entsprechenden Entscheidungsgremien und nicht allein die Aufgabe der Betroffenen in deutschsprachigen Universitäten.

Die Bologna-Erklärung sah gesamteuropäisch gestufte Abschlüsse vor, aber die damit einhergehende Zweistufigkeit des Studiums ist in der Bologna-Deklaration lediglich in Form konsekutiver “Zyklen” angedeutet. Im Bericht über den Stand der Umsetzung der Bologna Ziele des bmwf heißt es so auch, dass der europäische Reformprozess die Einführung eines Systems fordert, “das sich im Wesentlichen auf zwei Hauptzyklen stützt”, sowie “eines Leitpunktesystems (ECTS)” und “eines Systems ]leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse” (vgl. bmwf Hg. Bericht über den Stand der Umsetzung der Bologna Ziele in Österreich 2009, S.19). Dennoch wurde der Bologna-Prozess in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich weitgehend mit der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen gleichgesetzt. In Deutschland ist das vier- bis fünfjährige Diplomstudium zu Gunsten eines dreijährigen Bachelor-Studiums sukzessive abgeschafft worden. Die Bologna-Deklaration und ihre Nachfolgekonferenzen machten diesbezüglich aber keine konkreten Vorschläge. Da sie eine EU-Direktive ist, kann sie auch nur von den jeweiligen nationalen Agenten entsprechend interpretiert und umgesetzt werden. Diese nationalen Interpretationen haben heute bereits zu einer zunehmenden Heterogenisierung von Abschlüssen in der EU, in Deutschland sogar zwischen den Bundesländern, geführt. Von einer Homogenisierung und besseren Vergleichbarkeit der Lehre im europäischen Raum kann zehn Jahre nach der ersten Deklaration keine Rede mehr sein. In der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 24.11.2009 heißt es daher: “Die Bologna Blase ist geplatzt.”

Hierarchisierung der Hochschulausbildung = “Bologna”?

Zu unterscheiden ist aber zwischen den Bologna-Dokumenten, der Praxis des Bologna-Prozesses und dem politischen Gebrauch des Labels “Bologna” im nationalen Kontext. Mit der Einführung von gestuften Abschlüssen in der in Österreich vorgesehenen Form geht insbesondere eine Hierarchisierung der Hochschulausbildung einher, die sich nicht unmittelbar auf die Bologna-Deklaration berufen kann. Die anvisierten Bachelor-Studiengänge entsprechen nämlich im Wesentlichen der Logik der Fachhochschulbildung – berufsorientiert, auf mittlere Positionen bezogen und angewandt – in neuer, modularisierter Form. Sie wird nun auf alle Arten von Studiengängen ausgedehnt, die ehemals einen Hochschulstatus hatten. Gerade bei der Anerkennung von Studienabschlüssen gelten Diplomabschlüsse im deutsprachigen Raum nun nur noch als erster Abschluss, obwohl ein Diplomabschluss mit Magister weiterhin als Hochschulabschluss gilt, zu Forschung und einem Doktorat berechtigt und sehr wohl über zwei Hauptzyklen verfügt, wohingegen ein Bachelor ein erster Abschluss im Sinne eines Fachhochschulabschlusses ist. Denn in der BA/MA-Struktur soll nur einer Minderheit von Bachelor-AbsolventInnen die Möglichkeit für eine wissenschaftliche Ausbildung (MA/ PhD) im engeren Sinn eingeräumt werden, wie sie den bisherigen Diplomsstudiengängen entspricht. Die Bachelor-Abschlüsse ermöglichen in staatlichen Kontexten zudem lediglich Tätigkeiten im “gehobenen Dienst”. Berufliche Karrieren im höheren Dienst und vor allem in der Forschung sind in der BA/MA-Struktur nur für die Minderheit von MasterabsolventInnen angedacht.

Entsprechende Quotierungen mussten in Skandinavien nach den Misserfolgen der BA-Studiengänge am Arbeitsmarkt allerdings bald aufgegeben werden und in einem Beschluss der deutschen Kultusministerkonferenz vom 15. Oktober dieses Jahres wurde die Kritik der Studierenden an der “Verschulung” des Studiums, der restriktiven Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, einer Verschlechterung der nationalen und internationalen Mobilität, der geringen Akzeptanz des Bachelor als berufsqualifizierender Abschluss sowie den aufwändigen Akkreditierungsverfahren aufgenommen. Und auch in der Schweiz kommt man zum Schluss, dass die Umstellung auf BA/MA vor allem dem Ausbau des bürokratischen Apparates genutzt, der Qualität der Lehre jedoch geschadet hat. Zudem konnten VolksökonomInnen bereits nachweisen, dass dieser Bildungs-Umbau eben jene Gelder verschlungen hat, die für eine chancengleiche Bildung investiert werden sollten. Für die Umsetzung der Bologna-Deklaration im nationalen Kontext bedürfte es eines langwierigen, koordinierten, demokratischen Prozesses, um die Ziele der Erklärung zu erreichen, ohne dabei die allgemeinen Bildungschancen zu verringern.

“Bologna” im Kontext transformierter Staatlichkeit

Die Einführung des BA/MA-Systems im deutschsprachigen Raum entspricht einerseits nationalen Regierungsinteressen, durch die Sparmaßnahmen im Bildungssystem und beim Lehrpersonal – mit Berufung auf den europäischen Reformprozess – umsetzbar erscheinen. Auch die Einführung von Studiengebühren werden nicht selten unter ebendieser Berufung auf die Bologna-Reform legitimiert – ein Beispiel für die politische Instrumentalisierung dieses Prozesses. Die Implementierung der Ziele der Bologna-Deklaration zeigt mit ihrer maßlosen Bürokratisierung dagegen insgesamt eher rückwärtsgewandte Züge. Andererseits wird durch diese neue Form der “Governance” deutlich, dass nationale Regierungen mit einer neuen Form der Staatlichkeit konfrontiert sind, in der zunehmend supra-staatliche Akteure Einfluss nehmen auf nationale Gesetzgebungen. Und dies gilt eben gerade nicht nur für die Bildungspolitik, wie es die Anti-Globalisierungsbewegung deutlich machte. Umsetzbar werden diese supra-staatlichen Anforderungen allerdings vor allem durch Diskurse, die sich ganz abstrakt auf die Regulierungskräfte des freien Marktes, Wettbewerbsfähigkeit, Effizienz und Optimierung berufen, also auf neoliberale Ideologien. Die Ziele des Bologna-Prozesses sind so auch im Kontext der post-nationalen europäischen Unionspolitik zu verorten und deuten auf ganz neue Inklusions- und Exklusionsdynamiken nicht nur im Bildungssystem hin. Hintergrund dieser Wende ist die Annahme, dass Lernprozesse eine dominante Rolle für die Differenzierung der Märkte in der globalen Konkurrenz haben. Das Wissen, wie es in den umstrukturierten Universitäten nun produziert werden soll, beruht dabei einerseits auf der Annahme, dass Wissen beschleunigbar und optimierbar – und auch der Zugang zu Wissen durch Patentierung und Monetarisierung steuerbar – sei und ausschließlich an einen konkreten Nutzen gekoppelt werden könne, wie etwa den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen.1 Wissensproduktion und -distribution sollen unter kaufmännischen Gesichtspunkten neu geordnet werden. Diese Argumente lassen sich aber auf Grund der fehlenden nationalen Gesetzeslagen nur durch Druck und den Verweis auf einen wie auch immer gearteten Sachzwang im nationalen Kontext legitimieren.

Gleichzeitig haben die Paradoxien zwischen supra-staatlichen und nationalen Agenden einen neuen Aushandlungsprozess eröffnet, der die Lücken zwischen Programm, Diskurs, Interpretation und Praxis auf der europäischen und nationalen Ebene erkennt und neue Handlungsräume für eine breite Kritik an einer schleichenden Ökonomisierung und Ent-Demokratisierung im deutschsprachigen Raum erst ermöglicht und nun auch eine transnationale Bewegung zur Folge hat.

Perspektiven ausweiten: Kritik des Migrationsregimes

Die Kritik an der Bildungsreform und ihrer forcierten Mobilitätsdiskussion für Privilegierte der Wissensökonomie muss allerdings ihre Perspektiven ausweiten und das europäische Grenz- und Migrationsregime ebenso mit in den Blick nehmen, wie die post-koloniale Kritik an eurozentrischen Inhalten und Methoden der Wissensproduktion. Denn während heute akademische Nachwuchskräfte vor allem aus den Schwellenländern durch eine flexiblere Gestaltung des restriktiven Einwanderungsrechts der europäischen Nationalstaaten und neuer Formen von “Bildungsmarketing” angeworben werden, wird der Zugang nach Europa aus anderen Nicht-EU-Ländern zunehmend schwieriger. Das deutsche Zuwanderungsgesetz von 2005 nimmt gar eine Hierarchisierung in “Qualifizierte” und “Nicht-Qualifizierte” vorweg. Der globale Bildungsbericht der Unesco aus dem Jahr 2006 zeigte etwa, dass im internationalen Vergleich zunehmend nur noch für “Hochqualifizierte” eine Niederlassungserlaubnis erteilt wird. Die Abwanderung von gut ausgebildetem, wissenschaftlich-technologischem Hochschulpersonal in Länder mit vermeintlich besseren Ausbildungs- und Forschungsbedingungen betrifft nach den neuesten Zahlen zwar mittlerweile auch die Länder Nordeuropas, vor allem aber jene Länder, deren Bildungssysteme bis heute durch die Geschichte des europäischen Kolonialismus geprägt und benachteiligt sind. Die Gewinnerländer des so genannten Brain-Drain sind dagegen vor allem die englischsprachigen Länder USA, Kanada, Australien und England. Laut einem Bericht der IOM (International Organization for Migration) von 2008 wandern aus den Ländern des afrikanischen Kontinents pro Jahr 20.000 Hochqualifizierte nach Europa, Kanada oder die USA aus, die wenigsten von ihnen landen aber mit ihrem Wunsch nach besseren Bildungschancen an den Universitäten, die heute bestreikt werden.

Siehe dazu: Moulier-Boutang, Yann (2003): "Neue Grenzziehungen in der politischen Ökonomie", in: von Osten, Marion (Hg.): Norm der Abweichung. Voldemeer / Springer: Zürich/Wien/New York.

Published 1 July 2010
Original in German
First published by Malmö 48 (2009)

© Marion von Osten / Malmö / Eurozine

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